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Sanierung der ehemaligen Fläming Sortieranlage GmbH in Neuendorf bei Niemegk

Kleine Anfrage „Sanierung der ehemaligen Fläming Sortieranlage GmbH in Neuendorf bei Niemegk“ herunterladen (PDF, 180 KB)

(Nr. 2617 – Michael Jungclaus) Vor 10 Jahren ging die ehemalige Fläming Sortieranlagen GmbH in Neuendorf bei Niemegk mit ca. 50.000 Tonnen brennbaren Abfällen in die Insolvenz. Der Eigentümer kann bis zum heutigen Tage aufgrund fehlenden Kapitals keine Sanierung durchführen. Der Kreis hat es trotz lokalpolitischer bündnisgrüner Mahnungen und Anträge seit 2008/9 versäumt, eine Ersatzmaßnahme vorzunehmen und diese riesige Brandlast zu sichern. Im Jahr 2011 kam es durch Brandstiftung zu einem fünftägigen Brand und Katastrophenalarm, der selbst zur zeitweisen Sperrung der A 9 führte. Infolge der Brandereignisse ist laut Auskunft der Landesregierung in der Drs. 5/5657 erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Abfälle infolge ihrer Schadstoffgehalte als gefährlich einzustufen sind (die umgangssprachliche Bezeichnung für gefährlichen Abfall ist oft Sondermüll). Dennoch ist seitdem nichts erfolgt. Mit der Verordnung vom 14.8.12 ist die Zuständigkeit von zahlreichen Recycling- und Deponieanlagen u.a. auch Neuendorf auf das Land übergegangen. Doch das Land verpflichtet sich damit zu keinen konkreten Maßnahmen. In o.g. Drucksache heißt es „Eine Ersatzvornahme mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand kommt dagegen nur nachrangig – insbesondere bei Vorliegen einer konkreten Gefahr und sofern ein Pflichtiger nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann – in Betracht. Eine solche konkrete Gefahr liegt im Fall der illegalen Ablagerung in Niemegk nach den Prüfungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark derzeit nicht vor.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welches sind die Bewertungskriterien, die die benannte „konkrete Gefahr“ ausmachen und wer beurteilt diese in welchen zeitlichen Abständen?
  2. Welche konkreten Maßnahmen (Monitoring von Wasserproben von zu setzenden Pegeln) plant das Land bis wann für diesen Standort?
  3. Wie lange noch wird das Land nach Pflichtigen, die die Sanierung bezahlen können, suchen?
  4. Wer hat die Entsorgung der Abfälle und Wertstoffe zu beauftragen und die Kosten zu tragen und auf wessen Kosten wird die Sanierung der Sortieranlage Neuendorf durchgeführt werden (wenn kein Pflichtiger haftbar gemacht werden kann)?
  5. Für die Entsorgung der Brandreste inklusive der zur Abdeckung der Brandnester eingesetzten Sandmengen wird von Aufwendungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro ausgegangen. Welche Struktureinheit der Landesverwaltung plant diese Mittel und wo stehen sie im Landeshaushalt 2013/ 14 bereit, wenn sich eine konkrete Gefahrenlage ergeben sollte?
  6. Welches Büro plant die Entsorgung der Brand-Rückstände und wo sollen sie entsorgt werden?
  7. Berücksichtigt das Wassermonitoring der Unteren Wasserbehörde des Landkreises diesen Schadensort, um eventuelle Veränderungen in der Schadstoffkonzentration und im Schadstoffinventar zu erfassen und welche Veränderungen müssen vorliegen, damit Maßnahmen ergriffen werden?
  8. Welche Grundwassermessstellen um die Sortieranlage Neuendorf bestehen und welche Befunde (Belastungen) wurden von 1995 bis heute ermittelt?
  9. Welche Maßnahmen und damit verbundenen Kosten ergeben sich für das Land aus der Zuständigkeitsübernahme von den anderen Objekten illegaler Müllablagerung durch o.g. Verordnung und welche Mittel werden dafür an welcher Stelle im Haushalt 2013/14 bereit gestellt?
  10. Wie viele Stellen werden in der Kabinettvorlage Personalbedarfsplanung 2018 im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) für die Deponieüberwachung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), für die Genehmigungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben im Steine- und Erdenbergbau sowie zur Stoffstromüberwachung eingeplant und welcher Stellenzu- bzw. -abbau resultiert hieraus absolut und relativ im Vergleich zum Jahr 2012?