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Sammelrückführungen von Asylsuchenden aus dem Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Sammelrückführungen von Asylsuchenden aus dem Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 194 KB)

(Nr. 1348 – Ursula Nonnemacher) Laut Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 15.12.2015 wurden am 15.12.2015 mit einem Sammeltransport 165 abgelehnte Asylsuchende vom Flughafen Schönefeld aus in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Die Sammelrückführung wurde durch die drei Länder Berlin, Brandenburg und Hamburg organisiert. 83 der Asylsuchenden stammten aus dem Land Brandenburg, hierbei handelte es sich um sechs serbische und 77 albanische Staatsangehörige. Etwa 30 von ihnen nutzten der Meldung zufolge den Transport, um freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Die Maßnahmen zur Rückführung seien landesweit in den frühen Morgenstunden angelaufen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann waren die zurückgeführten Personen im Land Brandenburg jeweils gemeldet? Handelt es sich bei den Personen
a) auch um Roma und Angehörige anderer ethnischer Minderheiten? Wenn ja, wie viele?
b) auch um Menschen, die zuvor im Besitz einer Duldung waren? Wenn ja, wie viele und für welche Dauer waren die Personen jeweils im Besitz einer Duldung?
c) auch um Familien mit Kindern?
2. Wurde vor der Sammelrückführung für jede/n einzelne/n aus Brandenburg stammenden Asylsuchende/n geprüft, ob nach den konkreten Umständen eine Rückführung wegen besonderer Härte aus humanitären Gesichtspunkten unvertretbar ist und hat die Landesregierung auf eine solche Prüfung (z.B. durch Erlass oder Ähnliches) hingewirkt? Wenn nein, warum nicht?
3. Zu welcher konkreten Uhrzeit und an welchem konkreten Ort wurden die Betroffenen in den Morgenstunden des 15.12.2015 jeweils zur Rückführung bewegt? Wurde die Sammelrückführung den Betroffenen zuvor jeweils
angekündigt?
4. Wurde vom Instrument der Sicherungshaft Gebrauch gemacht, um die Rückführungen zu ermöglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft-)Grund und in welcher Haftanstalt? Wurde vom Instrument des Ausreisegewahrsams Gebrauch gemacht und wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchem (Haft)Grund und in welcher Haftanstalt?
5. Wie viele Menschen sind für jeweils welche Dauer in der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg untergebracht? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten)
6. Wie viele Personen und Hilfs- und Unterstützungsorganisationen machten von ihrer gemäß § 62 a Absatz 2, 4 AufenthG auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen bestehenden Zugangsberechtigung zur Abschiebungshafteinrichtung des Landes Brandenburg Gebrauch und wie viele Anträge sind hierzu eingegangen? Wie viele der Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden? (bitte für die vergangenen drei Jahre auflisten)