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Residenzpflicht und Mitwirkungspflichten

Kleine Anfrage „Residenzpflicht und Mitwirkungspflichten“ herunterladen (PDF, 59 KB)

(Nr. 1120 – Ursula Nonnemacher) Mit der Rechtsverordnung des Ministeriums des Inneren „Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung" vom 23.07.2010 und mit dem Erlass Nr. 7/2010 vom 28.07.2010 wurde die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und geduldete Ausländer/innen in der Region Berlin-Brandenburg gelockert. Entgegen der in Teilen irrtümlichen Presseberichterstattung wurde damit die räumliche Beschränkung jedoch nicht aufgehoben. Das gilt insbesondere deshalb, weil der Erlass Nr. 7/2010 eine Reihe von Ausnahmen bei der Erteilung einer Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin vorsieht. Ausländer/innen, die straffällig geworden sind oder die das Abschiebehindernis selbst zu vertreten hätten, unterliegen weiterhin der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts. Außerdem gilt die räumliche Beschränkung weiterhin für Reisen in andere Bundesländer außer Berlin. Es ist davon auszugehen, dass eine Gruppe von Asylsuchenden und geduldeten Ausländer/innen weiterhin an der Ausübung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit gehindert und kriminalisiert wird.

Nach dem Erlass vom 28.07.2010 sollen die Ausländerbehörden die Verlassenserlaubnisse für die Dauer der Aufenthaltsgestattung erteilen. Nach Informationen des Flüchtlingsrats Brandenburg wird diese Vorgabe nicht in allen Landkreisen gleichermaßen umgesetzt; es würden Dauerverlassenserlaubnisse mit einer Gültigkeitsdauer von zwei oder drei Wochen oder bis zum Ende des Monats erteilt.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele geduldete Ausländer/innen lebten am 28. Februar 2011 in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln!
2. Wie viele geduldete Ausländer/innen erhielten am 28. Februar 2011 in Brandenburg gekürzte Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz in absoluten Zahlen und prozentual? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! (Falls die Angaben für die Fragen 1 und 2 am Stichtag 28. Februar 2011 aus technischen
Gründen nicht durchführbar ist, bitte den jüngstmöglichen einheitlichen Stichtag wählen!)
3. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung haben seit Inkrafttreten des Erlasses Nr. 7/2010 des Ministeriums des Innern eine Dauerverlassenserlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt in Berlin beantragt? Wie viele Anträge wurden gewährt, wie viele abgelehnt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln!
4. Wie viele geduldete Ausländer/innen haben seit Inkrafttreten des Erlasses Nr. 7/2010 des Ministeriums des Innern eine Dauerverlassenserlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt in Berlin beantragt? Wie viele Anträge wurden gewährt, wie viele abgelehnt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln!
5. In wie vielen Fällen wurden die Ablehnungen von Anträgen geduldeter Ausländer/innen auf eine Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin damit begründet, dass sie das Abschiebehindernis selbst zu vertreten hätten? In wie vielen Fällen wurden die genannten Anträge aufgrund von Straftaten abgelehnt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln!
6. Wird Asylsuchenden bzw. geduldeten Ausländer/innen in allen Landkreisen des Landes Brandenburg eine Dauerverlassenserlaubnis mit der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgestattung bzw. der Duldung erteilt? Wenn nein, in welchen Landkreisen wird davon abgewichen? Aus welchen Gründen erfolgt eine solche Abweichung?
7. In wie vielen Fällen wurden von Ausländerbehörden im Land Brandenburg seit dem 1. August 2010 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? Bitte nach Ausländerbehörde, einschließlich der ZABH in Eisenhüttenstadt, aufschlüsseln!
8. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei den Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg seit dem 1. August 2010 anhängig? Bitte nach Staatsanwaltschaft aufschlüsseln!
9. Wie viele Strafverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei Gerichten im Land Brandenburg seit dem 1. August 2010 anhängig? Wie viele Verurteilungen wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wurden seit dem 1. August 2010 von Gerichten im Land Brandenburg verhängt? Bitte nach Gericht aufschlüsseln!
10. Gegen wie viele Asylbewerber/innen wurden seit dem 1. August 2010 während ihrer Unterbringung in der ZABH Eisenhüttenstadt Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt?
11. Sind die Kriterien für die Feststellung, ob ein geduldeter Ausländer das Abschiebehindernis selbst zu vertreten hat, mit den Einstufungskriterien nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG identisch? Wenn nein, wie weichen sie davon ab?
12. Werden die Prüfungskriterien, ob eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG gewährt werden, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einheitlich angewendet? Wenn nein, warum nicht?