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Rechtsextreme Kfz-Kennzeichen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Rechtsextreme Kfz-Kennzeichen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 14 KB)

(Nr. 771 – Axel Vogel) Bereits mehrfach hat der Brandenburgische Verfassungsschutz auf die Thematik „Nazi-Nummernschilder" hingewiesen. Viele rechtsextremistisch Gesinnte in Brandenburg versuchen für ihre Fahrzeuge Kennzeichen mit Kombinationen verschiedener Kürzel, die mit dem Nationalsozialismus und der rechtsextremen Szene in Verbindung stehen, zu erhalten. Beispiele hierfür sind Namensabkürzungen in Kombination mit Geburtsdaten („AH-204" für Adolf Hitler, geb. am 20.04.), Namen von Organisationen (SS - Schutzstaffel, HJ - Hitlerjugend) und Zahlen, die für Buchstaben stehen (18 - AH/Adolf Hitler, 88 - HH/Heil Hitler). Die Vergabe solcher Kennzeichen ist seit dem Jahr 2000 in Brandenburg verboten. Dennoch liegt aus dem Kreis Teltow-Fläming die Beobachtung mindestens eines derartigen Kfz-Kennzeichens vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um solche Kfz-Kennzeichen nach dem Verbot im Jahr 2000 aus dem Verkehr zu ziehen?
2. Kontrolliert die Landesregierung, ob das 2000 in kraft getretene Vergabeverbot von „Nazi-Kennzeichen“ eingehalten wird? Falls nein, warum nicht?
3. Falls die Landesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, warum nicht? Und welche gedenkt sie, zu ergreifen?
4. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Fahrzeuge mit „Nazi-Kennzeichen“ derzeit in Brandenburg zugelassen sind?
5. Gibt es Regionen in Brandenburg, in denen die Anzahl solcher Kfz-Kennzeichen gehäuft auftreten?