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Praktische Handhabung des Verbraucherinformationsgesetzes

Kleine Anfrage „Praktische Handhabung des Verbraucherinformationsgesetzes“ herunterladen (PDF, 50 KB)

(Nr. 287 – Michael Jungclaus) Seit 1. Mai 2008 gilt das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Schon im ersten Jahr nach Inkrafttreten melden die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Verbände große Schwierigkeiten mit der praktischen Handhabung des Gesetzes. Kritisiert wurden vor allem Kosten und Bearbeitungsdauer der Verbraucheranfragen. Ebenfalls umstritten ist der Anwendungsbereich, der Fragen zu den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder Telekommunikation ausschließt bzw. der durch so genannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Auskünfte in erheblichem Maße einschränkt.

Nach dem VIG hat jeder Verbraucher das Recht Auskunft über die Ergebnisse von Kontrollen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu erhalten. Die Behörden sind zudem verpflichtet, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften aktiv zu informieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anfragen im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes wurden insgesamt seit dem 1. Mai 2008 an die entsprechenden Landesbehörden in Brandenburg gestellt und konnten sie ausreichend beantwortet werden?
2. Welche Themen (Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände) wurden am stärksten abgefragt?
3. Es gibt Beschwerden von Verbrauchern, dass es aufgrund der kommunalisierten Lebensmittelüberwachung aufwendig und kompliziert sei, die richtige Ansprechstelle zu finden. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Idee, eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle einzurichten, die Informationen über die lebensmittelrechtlichen Verstöße oder Beanstandungen sammelt, aufarbeitet und auf schnellem Weg zur Verfügung stellt?
4. Wie lang sind die durchschnittlichen und die maximalen Bearbeitungszeiten einer Anfrage nach dem VIG?
5. Wie viele der Anfragen wurden mit welcher Begründung abgewiesen?
6. In wie vielen Fällen haben die Rechte Dritter die Auskunft verhindert und um welche Rechte handelte es sich dabei?
7. Wie viele Anfragen betrafen vorrätige kostenfreie Informationen? Wie viele betrafen gebührenpflichtige Informationen?
8. Wie sehen die Gebührenspiegel in Brandenburg aus und in welcher Spanne wurden tatsächlich Gebühren für Auskünfte nach dem VIG erhoben (aufgeschlüsselt nach Bereichen bis zu 5, 50, 100 und 250 €)?
9. Wie und in welchen Punkten müsste aus Sicht der Landesregierung das VIG verbessert werden, damit das hohe Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich besser erfüllt wird?