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Planfeststellungsverfahren Cottbuser Ostsee

Kleine Anfrage „Planfeststellungsverfahren Cottbuser Ostsee“ herunterladen (PDF, 116 KB)

(Nr. 2872 – Heide Schinowsky) Bereits im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LUA) im Rahmen einer Anhörung, dass dem Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee“ nach aktuellem Kenntnisstand keine wasserrechtliche Genehmigung erteilt werden könne. Als Grund gab die Landeshörde die zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Eine Verschlechterung der Qualität der Gewässer, die in Verbindung mit dem Cottbuser Ostsee stehen, konnte auf Grundlage der damaligen Unterlagen nicht ausgeschlossen werden. Medienberichten zufolge sind dem LUA inzwischen von der LEAG überarbeitete Antragsunterlagen zur Prüfung vorgelegt worden (Potsdamer Neueste Nachrichten vom 3.6.17).

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 971 teilte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) hierzu mit: „Im Planfeststellungsverfahren hat die Landesregierung bereits vor zweieinhalb Jahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne mitgeteilt, wie der Gesamt-Zeitplan aussieht. Danach ist nicht von einer Ausreichung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2017 auszugehen“. Laut Uwe Grosser vom Vorstand des Energiekonzerns LEAG laufen die Arbeiten am Ostsee bislang jedoch nach Plan. Er verkündet gegenüber Medien: „Auf dieser Baustelle wird im nächsten halben Jahr ein Bauwerk errichtet, das die Voraussetzung dafür bildet, dass wir im Herbst 2018 an gleicher Stelle ‚Wasser marsch' sagen können“ (LR vom 3. Juni 2017).

Die geplante Kaimauer am künftigen Cottbuser Ostsee soll mit etwa 7,6 Millionen Euro wesentlich teurer werden; ursprünglich geplant waren 4,4 Millionen Euro. Hauptgrund ist die zu erwartende schlechte Wasserqualität durch hohe Sulfatwerte in dem Bergbaufolgesee. Die Stadt Cottbus hat sich für die teurere Variante entschieden, um auch in Zukunft eine Standsicherheit des Bauwerkes mit minimalem Restrisiko zu gewährleisten. Ein Baufachmann der Stadt Cottbus schloss einen lokalen Sulfatgehalt von über 3.000 Milligramm je Liter nicht aus und warnte: „Darüber hinaus liegt die ehemalige Kiesgrube Xella im Grundwasseranstromkorridor. Die ist verfüllt worden. Wir wissen aber nicht, woher die Böden stammen und was sie mit dem anströmenden Grundwasser machen“ (Lausitzer Rundschau vom 17. März 2017).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Cottbuser Ostsee zu rechnen?
2. Wird es aufgrund der neu eingereichten Unterlagen eine erneute Auslegung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung geben? Wenn ja, wann ist mit der Auslegung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
3. Wird die Flutung des Cottbuser Ostsees aufgrund der möglichen des Planfeststellungsbeschluss weiterhin im Herbst 2018 beginnen können, wie es der Bergbaubetreiber Anfang Juni 2017 verkündete? Wenn nicht, wann kann mit dem Beginn der Flutung gerechnet werden?
4. Wie hoch sind die Durchschnittswerte für Sulfat und wie hoch sind die durchschnittlichen ph-Werte in der Innenkippe und im "Randschlauch" des ehemaligen Tagebaus in den Jahren 2015, 2016 und 2017, wo sich bereits heute Grundwasser sammelt?
5. Hat eine Landesbehörde die Daten zur Wasserqualität in der Innenkippe und im "Randschlauch" des ehemaligen Tagebaus selber entnommen bzw. in Auftrag gegeben? Wenn nein, wer hat die Werte in welchem Auftrag entnommen?
6. Wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die ehemalige Kiesgrube Xella im Grundwasseranstromkorridor untersucht?