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Planfeststellung 110-kV-Stromfreileitung Wustermark-Geltow

Kleine Anfrage „Planfeststellung 110-kV-Stromfreileitung Wustermark-Geltow“ herunterladen (PDF, 26 KB)

(Nr. 1042 – Marie Luise von Halem) Die 1936 gebaute Freileitung Wustermark-Geltow im Besitz der EonEdis soll nach Aussagen des Unternehmens auf einer Länge von 23 km standortgleich rekonstruiert werden. Die EonEdis hält eine Planfeststellung für nicht notwendig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die neue Stromfreileitung dann weitere 80 Jahre bestehen bleibt. Die Leitung überspannt aktuell Siedlungsgebiete der Stadt Potsdam wie den Ortsteil Marquardt. Die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger befürchten gesundheitliche Risiken durch die elektromagnetische Strahlung der bestehenden, ihre Grundstücke überspannenden, Freileitung. Das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt, dass neuere epidemiologische Studien einen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und niederfrequenten Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte zeigen, wie sie in der Umgebung von Hochspannungsleitungen auftreten. Die Marquardterinnen und Marquardter möchten deshalb gerne ihre Interessen in ein Planfeststellungsverfahren einbringen. Sie haben schon über 200 Unterschriften von Ortsbewohnerinnen und -bewohnern gesammelt und gemeinsam mit der Stadt Potsdam eine Informationsveranstaltung organisiert. Die zu rekonstruierenden Strommasten sollen nach Angaben der EonEdis höher als die bisherigen gebaut werden. Auch die transportierten Stromlasten sollen sich erhöhen, obwohl die Nennspannung bei 110 kV bleibt.

Frage 1: Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung der Stadt Potsdam, die durch die geplante Rekonstruktion mit höheren Masten und höherer zukünftiger Stromlast die Notwendigkeit einer Planfeststellung nach § 43ff EnWG mit entsprechender Berücksichtigung privater und öffentlicher Belange sieht?

Frage 2: Wenn die Landesregierung keine Notwendigkeit einer Planfeststellung sieht: Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Belange der in unmittelbarer Umgebung einer Hochspannungsleistung lebenden Bevölkerung bei einer Rekonstruktion dieser Leitung mit einem angenommenen Bestand für weitere ca. 80 Jahre Berücksichtigung finden sollten?

Frage 3: Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung der Stadt Potsdam, dass es weitgehend anerkannte Fachmeinung ist, dass die genannte elektromagnetische Strahlung unter Dauerbelastung für die in unmittelbarer Nähe lebenden Menschen stark gesundheitsgefährdend ist?

Frage 4: Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Neubau und Rekonstruktion von Stromfreileitungen über besiedeltes Gebiet plant die Landesregierung?