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Open Data / Offene Daten in Brandenburg

Kleine Anfrage „Open Data / Offene Daten in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 189 KB)

(Nr. 2755 – Marie Luise von Halem und Ursula Nonnemacher) Mit der Zugänglichmachung und Nutzbarkeit von Datenbeständen, die im Interesse der Allgemeinheit sind, kann die Politik nicht nur Informationsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, sondern auch Kreativität und Innovation im Land befördern. Open Data- bzw. Offene Daten-Portale schaffen Transparenz und können insbesondere bei der Bereitstellung von Echtzeitdaten angewandte Wirtschaftsförderung sein.

Die Europäische Union sieht in solchen Portalen ein erhebliches Potential zur Steigerung der Wertschöpfung. Sie beziffert diese auf bis zu 40 Mrd. Euro pro Jahr bezogen auf die gesamte EU.

Jüngst ist das Portal GovData www.daten-deutschland.de für einen einheitlichen und zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen online gegangen. Allerdings wird von Seiten von NetzaktivistInnen kritisiert, dass viele der dort abrufbaren Daten keine technisch und rechtlich Offenen Daten sind.

Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Zu denken wäre u.a. an Geodaten, Verkehrsinformationen oder Kriminalitätsstatistiken.

Bestrebungen für Offene Daten richten sich im Wesentlichen an die Offenlegung der eigentlichen Quelldaten, die im Rahmen der Verwaltung anfallen. Der Schwerpunkt einer Initiative für Offene Daten muss darauf abzielen, diese Daten in einem möglichst einheitlichen und dokumentierten Zugriffsformat an einer Stelle bereit zu stellen. Idealer Weise stehen Datenbankinhalte als sogenannte Webservices bereit, die dann sogar auch Echtzeitanwendungen ermöglichen.

Die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern Offener Daten werden in den Lizenzvereinbarungen festgeschrieben. Beispielsweise sind das die modular aufgebauten Creative Commons Lizenzen (CC-by-sa, CC-by und CC-0).

Bisher ist seitens des Landes Brandenburg keine Initiative oder gar Strategie für die Bereitstellung von Offenen Daten erkennbar.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Wertschöpfungspotentiale sieht die Landesregierung in einer Bereitstellung von Offenen Daten im Land Brandenburg?
  2. Warum gibt es bisher kein eigenes Portal des Landes bzw. ab wann ist ein solches geplant?
  3. Mit welchen Kosten in welcher Höhe rechnet die Landesregierung in diesem Zusammenhang?
  4. In welcher Höhe sind bisher Gelder für Projekte zu Offenen Daten im Landeshaushalt veranschlagt bzw. sind geplant?
  5. Ist der Landesregierung bewusst, dass die bei einer jüngst beantworteten Parlamentarischen Anfrage (Drucksache 5/6820) als Beispiele für Offene Daten angeführten Portale „Maerker“ (www.maerker.brandenburg.de) und „Geoportal“ (www.geoportal.de) nicht der Definition von Offenen Daten entsprechen, weil sie technisch und rechtlich keine Nachnutzung ermöglichen?
  6. Wird sich die Landesregierung bei der Bereitstellung von Offenen Daten bzw. bei der Errichtung eines Portals an die Bedingungen der Sebastopol-Kriterien für Offene Daten halten (http://www.opengovdata.org/home/8principles)?
  7. Inwieweit plant die Landesregierung bei der Einrichtung eines Portals auf externen Sachverstand z.B. von der Open Knowledge Foundation oder dem Open Data Netzwerk zurückzugreifen?
  8. Inwiefern hält die Landesregierung ein landesweites Portal auch als Serviceangebot an Kommunen ähnlich dem Portal daten.berlin.de für einen sinnvollen Ansatz?
  9. Welche Lizenzierung für Offene Daten strebt die Landesregierung an?
  10. Welche Daten könnten nach Meinung der Landesregierung in einem solchen Portal bereitgestellt werden? (Bitte nach Themengebieten ordnen und Möglichkeit der Echtzeitbereitstellung angeben.)
  11. Daten von öffentlichem Interesse fallen oft nicht bei öffentlichen Behörden, sondern bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen der öffentlichen Hand an, die Dienstleistungen im Auftrage des Staates oder der Kommunen erbringen (z.B. bei Verkehrsbetrieben). Inwieweit dringt die Landesregierung in solchen Fällen darauf, entsprechende Publikationspflichten bei Auftragsvergabe festzuschreiben bzw. inwieweit will sie diese zukünftig per Rechtsvorschrift festschreiben?
  12. Wann wird sich die Landesregierung an einer Bereitstellung von Daten auf dem bundesweiten Portal www.daten-deutschland.de beteiligen?