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Nützlichkeit eines Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes

Kleine Anfrage „Nützlichkeit eines Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes“ herunterladen (PDF, 76 KB)

(Nr. 467 – Marie Luise von Halem) Die Landesregierung hat vor kurzem einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sie das Ziel verfolgt, Schülerinnen und Schülern, die nach Maßgabe dieses Gesetzes finanziell bedürftig sind, zu helfen, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. Ministerpräsident Platzeck wird dazu am 30.4.10 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung mit der Aussage zitiert: „Es darf nicht sein, dass Jugendliche, die wollen, aus wirtschaftlichen Gründen kein Abitur ablegen dürfen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2007/08 bzw. 2008/09 einen Abschluss erworben, der sie berechtigt in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe zu wechseln? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht und sich in dem Schuljahren 2008/09 bzw. 2009/10 in der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe befunden?
2. Wie hoch war in den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 die Übergangsquote in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe in Brandenburg, wie hoch war diese Quote in den jeweiligen Jahren in den übrigen Ländern?
3. Liegen der Landesregierung statistische Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Motiven Jugendliche von der Übergangsberechtigung keinen Gebrauch machen? Gibt es Kenntnisse darüber in welche anderen Bildungsgänge diese Schülerinnen und Schüler einmünden?
4. Liegen der Landesregierung Informationen zur sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft vor, die in die gymnasiale Oberstufe wechselt bzw. darauf verzichtet Lassen diese Informationen den Schluss zu, dass der Verzicht auf den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe aus ökonomischen Gründen erfolgt und diese Schüler aus Familien stammen, die Transfereinkommen beziehen?
5. Wie hoch ist im Land Brandenburg in den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 die Abiturientenquote, wie hoch ist sie in den anderen Ländern?
6. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft vor (z.B. nach Einkommen der Eltern), die in den Jahren 2007/08 und 2008/09 erfolgreich die allgemeine Hochschulreife abgelegt haben?
7. Wie kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Elternhäusern, die den Abschluss Abitur erreichen steigern lässt, wenn schon jetzt fast alle Schülerinnen und Schüler mit der Berechtigung am Ende der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 wechseln?
8. Wie beurteilt die Landesregierung die These, dass soziale Benachteiligungen beim Erreichen höherer Bildungsabschlüsse in Brandenburg vor allem beim Wechsel von der Jahrgangsstufe 6 nach 7 erfolgen und Maßnahmen zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Elternhäusern daher in der Grundschule ansetzen müssen?
9. Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, wie sich die Schülerschaft der Gymnasien, Gesamtschulen und Oberschulen in den Jahrgangsstufen 7-10 nach Merkmalen der sozialen Herkunft bzw. dem ökonomischen Status der Familien voneinander unterscheiden?
10. Wie hoch ist in Brandenburg die Studienanfängerquote (bitte für die letzten drei Schuljahre aufschlüsseln)? Wie hoch ist diese Quote in den übrigen Ländern?
11. Auf welche Grundlagen stützt die Landesregierung ihre Annahme, dass ein finanzieller Zuschuss von 50 € bzw. 100 € dazu führen wird, dass künftig mehr Jugendliche in Brandenburg von der Übergangsberechtigung auch direkten Gebrauch machen?