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Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Umsetzung durch das Land Brandenburg im Bereich Verfassungsschutz

Kleine Anfrage „Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Umsetzung durch das Land Brandenburg im Bereich Verfassungsschutz“ herunterladen (PDF, 167 KB)

(Nr. 3582 – Ursula Nonnemacher) Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat der 17. Deutsche Bundestag zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser legte am 22. August 2013 seinen Abschlussbericht vor. Neben den erarbeiteten Erkenntnissen zum NSU und zum Umgang der Sicherheitsbehörden bei der Strafverfolgung enthält der einstimmig beschlossene Bericht u.a. 47 gemeinsam getragene Schlussfolgerungen und Empfehlungen aller Fraktionen zu notwendigen Maßnahmen bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und den Vertrauens- und Gewährspersonen der Sicherheitsbehörden.

Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen durch den Bund und die Länder.

Ich frage die Landesregierung:

  1. a) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass – soweit beim Verfassungsschutz Erkenntnisse über Straf- und Gewalttaten mit politisch rechts motiviertem, rechtsterroristischem bzw. allgemein menschenfeindlichem sowie rassistischem Hintergrund anfallen – dieses Wissen an die zuständigen Polizei- und Justizbehörden weitergegeben wird?
    b) Nach welchen rechtlichen Grundlagen und dienstlichen Vorschriften richtet sich diese Weitergabe im Einzelnen?
  2. Gab es Überlegungen, auf den Einsatz von sog. V-Leuten zu verzichten? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wie gewährleistet die Landesregierung die Verankerung von Wissen um neonazistische Politikangebote, Aktionsformen, Akteure und Strukturzusammenhänge sowie die Themenkomplexe Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sowie Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, in der Aus- und Fortbildung für den Verfassungsschutz? Welche Berücksichtigung finden dabei die NSU-Ermittlungen sowie deren im Abschlussbericht aufgezeigte Defizite?