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Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Umsetzung durch das Land Brandenburg im Bereich Justiz

Kleine Anfrage „Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Umsetzung durch das Land Brandenburg im Bereich Justiz“ herunterladen (PDF, 248 KB)

(Nr. 3583 – Ursula Nonnemacher) Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat der 17. Deutsche Bundestag zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser legte am 22. August 2013 seinen Abschlussbericht vor. Neben den erarbeiteten Erkenntnissen zum NSU und zum Umgang der Sicherheitsbehörden bei der Strafverfolgung enthält der einstimmig beschlossene Bericht u.a. 47 gemeinsam getragene Schlussfolgerungen und Empfehlungen aller Fraktionen zu notwendigen Maßnahmen bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und den Vertrauens- und Gewährspersonen der Sicherheitsbehörden.

Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen durch den Bund und die Länder.

Ich frage die Landesregierung:

  1. a) Wie gewährleistet die Landesregierung die Verankerung von Wissen um neonazistische Politikangebote, Aktionsformen, Akteure und Strukturzusammenhänge sowie die Themenkomplexe Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sowie Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, in der Aus- und Fortbildung der Justiz (Richterinnen und Richter, bei der Staatsanwaltschaft sowie im Justizvollzug)? Bitte die Maßnahmen im Einzelnen aufführen.
    b) Welche Berücksichtigung finden dabei die NSU-Ermittlungen sowie deren im Abschlussbericht aufgezeigte Defizite?
    c) Auf welche Weise werden hierbei die Kompetenzen von Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen einbezogen?
  2. Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Landesregierung den umfassenden Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz, insbesondere mit Blick auf mögliche politisch rechte, rechtsterroristische und/oder rassistische Tatmotivationen?
  3. a) Wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund in der Justiz des Landes? Bitte die Entwicklung von 2000 bis heute nach Jahren sowie nach den unterschiedlichen Bereichen aufschlüsseln und getrennt nach Geschlecht darstellen sowie ausführen, welche ursprünglichen Nationalitäten die Migrantinnen und Migranten bzw. ihre Eltern aufweisen.
    b) Welche Laufbahnen wurden jeweils von wie vielen der unter a) genannten Personen (in absoluten und relativen Zahlen) erreicht?
  4. Wie hoch ist der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund bei der Justiz und wie hoch unter den anschließend Angenommenen? Bitte Entwicklung von 2000 bis heute und getrennt nach Geschlecht darstellen. Wie viele dieser Bewerber und Angenommenen waren Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger?
  5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung den Anteil von Bediensteten der Justiz mit Migrationshintergrund zu erhöhen?
  6. Mit welchen Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zielt die Landesregierung auf die allgemeine Erhöhung interkultureller Kompetenz bei Bediensteten der Justiz?