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Namensumbenennungen von Gewässern auf neuen topographischen Karten

Kleine Anfrage „Namensumbenennungen von Gewässern auf neuen topographischen Karten“ herunterladen (PDF, 82 KB)

(Nr. 2255 – Ursula Nonnemacher) Jüngst vom Landesbetrieb Geobasisinformation (LGB) herausgegebne Topographische Karten 1 : 25000 bezeichnen den im Kreis Oberhavel vom Großen Stechlinsee über Nehmitzsee, Roofensee, Menz und Zernikower Mühle zum Großen Wentowsee verlaufenden Polzowkanal im Gegensatz zu allen anderen, auch älteren amtlichen Karten mit dem Namen „Wentowkanal.“ Die ortsansässige Bevölkerung weiß davon offenbar nichts. Als Wentowkanal wird örtlich nur die Anbindung der Wentowseen an die Havel bezeichnet. Da der neue Name auf mehreren Kartenblättern (2844, 2944) und dort jeweils zwei- bis dreimal auftaucht, ist nicht von einem Fehleintrag, sondern von einer Umbenennung auszugehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe für die neue Namensgebung?
2. Welche Verfahrenswege sind für ein solches Vorhaben wo festgelegt, und wie erfolgt die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit?
3. Welche Stellungnahmen kommunaler Verwaltungen, von Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern liegen mit welchen Hinweisen vor, und wie wurden diese bewertet und abgewogen?
4. Mussten Rechtsakte (z. B. Grundbucheinträge, Schutzgebietsverordnungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Katasterunterlagen, Dokumente im Zusammenhang mit Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie usw.) geändert werden? Wenn ja: Wie viele, und welche Kosten sind dadurch entstanden? Wer trägt diese?
5. Inwieweit werden Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen (z. B. im Tourismusbereich) durch die Namensänderung entstandene Kosten (z. B. Beschilderung von Wanderwegen, Neudruck von Werbematerial) erstattet?
6. Welche weiteren Kosten sind dem Land oder anderen Kostenträgern entstanden? Welcher Nutzen steht dem gegenüber?
7. Wie ist sichergestellt worden, dass Notrufzentrale, Feuerwehr, Polizei usw. im Notfall rasch am richtigen Ort sind, auch wenn z. B. ein Ortsfremder mit älteren Kartenwerk oder ein in Paniksituation nicht an die Umbenennung denkender Anwohner einen Notfall, Waldbrand und dergleichen „am Polzowkanal“ meldet, obwohl es den amtlich nicht mehr gibt, der Name in keiner amtlichen Karte zu finden ist? Bei Umbenennungen von Straßen werden analog noch jahrelang die alten Straßennamen mit roter Durchstreichung weiter ausgeschildert – wie ist das bei Gewässern geregelt?
8. Wie viel Fälle von Umbenennung von Gewässern gab es im Land Brandenburg seit 1990, was waren die Gründe, wann erfolgten diese und welche Kosten entstanden dadurch dem Land, den Kommunen, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern? (Bitte einzeln auflisten.)
9. Hält es die Landesregierung für klug und sinnvoll, wenn Verwaltungen in der Regel nicht politisch begründbare Änderungen z. T. Jahrhunderte alter, stark mit der regionalen Identität der Anwohner verknüpfter geographische Bezeichnungen vornehmen?