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Nachfragen zur Kleinen Anfrage Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg

Kleine Anfrage „Nachfragen zur Kleinen Anfrage Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 225 KB)

(Nr. 744 – Benjamin Raschke) Die Landesregierung hat mit Drucksache 6/1122 (ausgegeben am 20.4.2015) zur Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg geantwortet. Darin wird einleitend die Zweckbindung der Fischereiabgabe gemäß §22 Absatz 2 des Fischereigesetztes für das Land Brandenburg (BbgFischG) hervorgehoben. Es ergeben sich aus der Antwort der Landesregierung zahlreiche Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für die Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten wurden in den Jahren 2012-2014 insgesamt 698.876,25 Euro bewilligt.
a. Welche Fischarten und Mengen stehen hinter den verausgabten Summen?
b. Wird eine zentrale Entnahmestatistik geführt? Wenn ja, an welcher Stelle und können dieses Daten eingesehen werden?
c. Wie werden die zu zahlenden Beträge an die Fischereibetriebe konkret ermittelt und aus welchen Einzelpositionen setzen diese sich zusammen?
d. Wie wird das Fischeiweiß genutzt bzw. weiterverarbeitet?
e. Ist die Entnahme von Weißfischen heute noch wissenschaftlich und wirtschaftlich begründet?

2. Für die Wiedereinbürgerung der Großen Maräne (Besatz) in die Kiesgrube Mühlberg und den Gräbendorfer See sind allein 2012 bis 2014 48.600,00 Euro bewilligt worden. Bei beiden Gewässern handelt es sich um geschlossene Seen. Die Große Maräne ist ein Wanderfisch, der in diesen Gewässern nie vorgekommen ist.
a. Wie begründet die Landesregierung fachlich diese kostenaufwändige „Wiedereinbürgerung“?

3. Die Gewässerbonitierung wurde 2012 bis 2014 mit insgesamt 443.425,00 Euro gefördert.
a. Welcher wissenschaftliche Ansatz steckt hinter diesem Vorgehen?
b. Wie gestaltet sich die Kostenstruktur?
c. Welchen Stand hat die Bonitierung der Gewässer erreicht?
d. Gibt es eine Datenbank und kann diese eingesehen werden?
e. Wieviel Prozent der Gewässer stehen noch aus und sollen noch bonitiert werden?
f. Welche Konsequenzen werden aus den Bonitierungsergebnissen gezogen?
g. Zeigen die Bonitierungsergebnisse eine weitere Notwendigkeit der Förderung einer Weißfischentsorgung an?

4. Der Anglerverein Prenzlau e.V hat 2013 für die Rekonstruktion seines Vereinsgebäudes 101.570,10 Euro aus der Fischereiabgabe erhalten. Auch wenn diese Mittel möglicherweise zur Beseitigung von Hochwasserschäden dienten:
a. Stimmt diese Förderung mit den gesetzlichen Anforderungen von §22 Absatz 2 BbgFischG überein oder hätten nicht andere Fördermöglichkeiten genutzt werden müssen?

5. Allein 2012 bis 2014 sind für Untersuchungen zur winterlichen Rohrwerbung 148.095,00 Euro bewilligt worden.
a. Steht diese Förderung der wirtschaftlichen Nutzung des Rohrs in Übereinstimmung mit §22 Absatz 2 BbgFischG?
b. Liegen nach mehreren Förderperioden Ergebnisse vor und wo sind diese publiziert?

6. Für Studien zur künstlichen Vermehrung des Europäischen Aals sind 2013 und 2014 insgesamt 79.200,00 Euro bewilligt worden. Seit Jahrzehnten laufen international mit Millionenaufwand geführte Projekte verschiedener Nationen, die Reproduktionsbiologie der Aale zu ergründen und ihre Ergebnisse für eine Nachzucht kommerziell zu verwenden. Entsprechende Ergebnisse sind bisher nicht zufriedenstellend erreicht worden.
a. Was ist vor diesem Hintergrund das fachwissenschaftliche Ziel der genannten Studie?
b. Liegen publizierte Ergebnisse vor?

7. Für Pilotstudien zur Betriebsstruktur der Seen- und Flussfischerei Brandenburgs sind 2012 bis 2014 91.246,00 Euro ausgegeben worden.
a. Wie begründet die Landesregierung diese Förderung im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen §22 Absatz 2 BbgFischG?
b. Liegen publizierte Ergebnisse vor?

8. Bei einer Förderung in Höhe von 98.777,00 Euro im Jahr 2012 betrug der Anteil der gewährten Zuwendungen aus der Fischereiabgabe am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes 74%. 2013 hat der Landesfischereiverband eine Verbandsförderung in Höhe von 148.777,00 Euro erhalten.
a. Wie ist die enorme Steigerung von genau 50.000,00 Euro innerhalb eines Jahres zu begründen?
b. Wie hoch war in 2013 der Anteil der gewährten Zuwendungen am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes?

9. Ist die Verbandsförderung des Landesfischereiverbandes als institutionelle Förderung einzustufen? 10.Der Landesfischereiverband vertritt nach eigener Darstellung die Interessen von ca. 80 gewerbsmäßig tätigen Fischereibetrieben.
a. Hält die Landesregierung die Förderung eines Berufsverbandes überhaupt und auch in dieser Höhe für vertretbar?
b. Steht diese Förderung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen §22 Absatz 2 BbgFischG?

11.Wie viele Vollzeitbeschäftigte hat der Landesfischereiverband? Wird und wurde bei der Vergütung der Beschäftigten die Einhaltung des haushaltsrechtlichen Besserstellungsverbotes geprüft?

12.Bei einer Förderung in Höhe von 204.113,09 Euro im Jahr 2012 lag der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe an den Gesamtkosten der Zeitschrift „ Der märkische Angler“ bei 76%.
a. Entspricht diese Förderung nach Art und Höhe den gesetzlichen Anforderungen des §22 Absatz 2 BbgFischG?