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Nachfragen zu unserer Anfrage Rückstände des Wirkstoffs Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln sowie im Wasser durch Sikkation (Reifebeschleunigung von Feldfrüchten durch Pestizideinsatz)

(Nr. 2689 - Sabine Niels und Michael Jungclaus) Die Antwort (Drucksache 5/5179) auf unsere Kleine Anfrage zu Rückständen des Wirkstoffs Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln sowie im Wasser hat die juristische Grauzone bei Glyphosat-/ AMPA-Toleranzen aufgezeigt. Ein Großteil der Tiere erhält Mischfutter, für welches es laut der Antwort keine Grenzwerte für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln gibt. Die hohe Kontamination von importiertem Sojaschrot für die Massentierhaltung wird zudem offenbar als vernachlässigbar angesehen. Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Lebensraum Oberflächengewässer gibt, müssen diese auch nicht auf Grenzwertüberschreitungen untersucht werden. Über die Kontaminationen von Oberflächengewässern liegen der Landesregierung erschreckenderweise kaum Erkenntnisse vor. Untersuchungen erfolgen nur an den Landesmessstellen, die sich außerhalb der betroffenen Gebiete befinden können. Die Beschreibung des risikoorientierten Untersuchungsumfangs insbesondere bei Futtermitteln lässt offen, wann und in welchem Umfang Untersuchungen stattfinden (müssen). Die fehlende Definition der "guten fachlichen Praxis" zur Sikkation vereinfacht den nicht umweltgerechten Einsatz. Ein fahrlässiger oder bewusster Missbrauch von Pestiziden ist somit jederzeit möglich.

>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteile von Mischfutter am Tierfutter in Brandenburg? Wieso hat das Land im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes keine Grenzwerte für Schädlingsbekämpfungsmitteln in Mischfuttern festgelegt, wenn diese auf EU- und Bundesebene fehlen?

2. Warum wurden in Brandenburg bisher keine Lebensmittelrückstände auf Glyphosat und AMPA untersucht und ist dies in Zukunft geplant? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist es zutreffend, dass in Sojaschrot als Futtermittel i.d.R. mehr AMPA enthalten ist wie z B. in Weizen? Wenn ja, um welchen Faktor ist die Belastung in der Regel höher?

4. In welchem Umfang/welcher Anzahl erfolgten in Brandenburg seit 2009 Untersuchungen von unverarbeiteten Futtermitteln auf Glyphosat/AMPA im Rahmen des risikoorientierten Untersuchungsverfahrens? Wie viele Mischfutterproben wurden hierbei untersucht? In welcher Intensität werden die Prüfungen fortgesetzt?


zur Antwort der Frage 4:

5. Warum gibt es für Glyphosat und AMPA keine gesetzlich vorgeschriebene Umweltqualitätsnorm für Oberflächengewässer, sondern nur einen "unverbindlichen" Orientierungswert für AMPA in Höhe von 96 (!) ug/l? Welcher Orientierungswert gilt derzeit für Glyphosat in Oberflächengewässern? Nach welchen Kriterien wurden die Messstellen an Oberflächengewässern ausgewählt?

zur Antwort der Frage 5:

6. Warum liegen für Oberflächenwasser keine weiteren Erkenntnisse vor? Mit welchen weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung die Datenlage verbessern?

zur Antwort der Frage 6:

7. Warum sind "hohe Kosten" der Grund, dass Untersuchungen nur innerhalb der Landesmessnetze an den Landesmessstellen erfolgen und warum werden nicht dort Proben gezogen, wo eine besondere Gefährdungslage herrscht?

8. Was bedeutet, dass "investigative Untersuchungen" nur "fallbezogen" durchgeführt werden und ist der auf Brandenburg übertragbare erbrachte Nachweis von Glyphosat im Urin aller (!) 100 beprobten Berliner ein "Fall", dem nachgegangen wird? Wenn nein, warum nicht?

9. In welchem Umfang und an welchen Standorten fanden 2012 Beprobungen von Oberflächengewässern durch den Pflanzenschutzdienst des LELF statt? Welche Ergebnisse liegen hierzu bereits vor? In welchem Umfang werden die Beprobungen in 2013 fortgeführt?

zur Antwort der Frage 8/9:

10. Wer genau entscheidet "schlagspezifisch" über die Notwendigkeit einer Sikkation mit glyphosathaltigen Mitteln?

11. Was bedeutet es, dass "im Regelfall" Glyphosat zur "Ernteverbesserung" nur eingesetzt wird, wenn "große Ertragseinbußen" erwartet werden? Wie sind hier von wem Grenzwerte und Notwendigkeiten definiert, was einer großen, mittleren oder kleineren Ertragseinbuße entspricht und demnach zulässig ist?

12. In welcher Häufigkeit und Intensität werden diese Grenzwerte und Notwendigkeiten im Sinne der "guten fachliche Praxis im Pflanzenschutz" von wem überprüft?

13. Wird seitens des amtlichen Pflanzenschutzdienstes des Landes auf die Einhaltung der notwendigen Wartezeiten bei der Sikkation, die auch noch von Mittel zu Mittel verschieden sind, lediglich nur "stets hingewiesen" oder wird die Einhaltung auch vor Ort kontrolliert? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?