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Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: Kommt der Spreewald unter die Räder? – Innerörtlicher Ausbau vs. Ortsumgehung Lübben B 87n

Kleine Anfrage „Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: Kommt der Spreewald unter die Räder? – Innerörtlicher Ausbau vs. Ortsumgehung Lübben B 87n“ herunterladen (PDF, 207 KB)

(Nr. 745 – Benjamin Raschke) Die Kleine Anfrage 425 wurde von der Landesregierung umfangreich und detailliert beantwortet. Es ergeben sich jedoch weitere Nachfragen, die eine sachliche Diskussion zur geplanten Ortsumgehung in Lübben befördern sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zur Antwort auf die Frage 1:
a) Welche konkreten Feststellungen wurden vom Bundesrechnungshof hinsichtlich des innerörtlichen Ausbaus der B 87 getroffen?
b) Welche Qualitätsmaßstäbe für Bundesstraßen können bei der Instandsetzung, Erneuerung und/oder dem Ausbau der Ortsdurchfahrt nicht erfüllt werden?
c) Worin bestehen die Verfahrensvereinfachungen für die abschnittsweise begrenzten Baumaßnahmen, welche aus dem inzwischen eingestellten Planfeststellungsverfahren herausgelöst wurden?
2. Zu den Antworten auf die Fragen 9 und 13:
a) Gibt es irgendwelche Erhebungen seitens des Bundes und/oder des Landes zur konkreten Höhe des überregionalen Durchgangsverkehrs im Verhältnis zum Gesamtverkehrsaufkommen in Lübben (bitte mit Quellenangabe)?
b) Wie hoch ist der Binnenverkehrsanteil, welcher durch den Bau der Ortsumgehung, ausgeglichen werden soll?
3. Zur Antwort auf die Frage 11
a) Welcher Termin war für die Eingabe von Einwendungen gesetzt?
b) Handelt es sich dabei um eine Ausschlussfrist? Wenn nein, wie wurden Einwendungen berücksichtigt, welche nicht termingerecht eingegangen sind? Hierbei verweise ich auf die Angabe von 130 Bürgereinwendungen im Protokoll des 52. Ausschusses für
Infrastruktur und Landwirtschaft vom 30.05.2013, P-AIL 5/52-2, S. 13.
c) Welche Einwendungen sind neben den Einwendungen von direkt betroffenen Bürgern der Ortsumgehung eingegangen?
d) Welche Gründe sprechen gegen eine Nachmeldung der Einwendungen, welche nicht von direkt betroffenen Bürgern eingegangen sind?
e) Wie kann zukünftig transparent sichergestellt werden, dass das BMVI über sämtliche Einwendungen in Kenntnis gesetzt wird?
4. Zur Antwort auf die Frage 13:
a) Welche konkreten Defizite in der Ortsverträglichkeit wurden durch die Schwachstellenanalyse ermittelt? Bitte konkrete Fakten oder Beispiele für Lübben benennen.
b) Wodurch ist der Engpass in der netzkonzeptionellen angestrebten Verbindungsqualität gekennzeichnet?
c) Wann wurde die Null-Plus-Variante konkret geprüft und in welcher konkreten Unterlage wurde diese Prüfung dokumentiert?
d) Welche verkehrlichen Wirkungen werden mit einer Null-Plus-Variante erreicht? Welcher Begründungszusammenhang lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Null-Plus-Variante keine verkehrlichen Wirkung und die nachhaltigen Entlastung der Innenstadt erreicht?
e) Aus welchen Gründen ist die B 87 östlich von Duben Bestandteil des Blauen Netzes, wohingegen die B 87 westlich von Duben nicht mehr Bestandteil des Blauen Netzes ist?
f) Gibt es weitere Streckenabschnitte der B 87 zwischen Torgau und Frankfurt/ Oder die nicht Bestandteil des Blauen Netzes sind? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? (bitte Begründungen zu den einzelnen Streckenabschnitten angeben)
5. Zur Antwort auf die Fragen 13 und 15:
a) Wurde im Rahmen der Alternativprüfung und der Abschätzung der Umweltauswirkungen die „Tunnelvariante“ berücksichtigt? Wenn ja, welche Gründe sprechen gegen diese Alternative? Wenn nein, warum wurde die Tunnelvariante nicht berücksichtigt?
6. Zur Antwort auf die Frage 19:
a) Wann wird das Umstufungskonzept mit der Stadt Lübben abgestimmt?
7. Zur Antwort auf die Frage 20:
a) Welche Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich ergänzen den Landesfachbeirat?
8. Zur Antwort auf die Frage 22:
a) Welche konkreten Anforderungen in Bezug auf die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten werden von der Stadt Lübben nicht erfüllt?
b) Gibt es für die Stadt Lübben eine Auflage, die Ortsumfahrung in Koordination mit Land und Bund deshalb zu befördern, um als Kur- und Erholungsort anerkannt zu bleiben?
c) Welche konkreten Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Lübben, welche außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Lübben liegen, sind noch nicht umgesetzt? Bitte unter Angabe der Gründe für die fehlende Umsetzung und Planungshorizont zur Umsetzung angeben.