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Nachfrage zur Kleinen Anfrage Ambrosia - Wege zur Melde- und Bekämpfungspflicht in Brandenburg (6/7248)

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Ambrosia - Wege zur Melde- und Bekämpfungspflicht in Brandenburg (6/7248)“ herunterladen (PDF, 128 KB)

Die Kleine Anfrage „Ambrosia - Wege zur Melde- und Bekämpfungspflicht in Brandenburg“ (Drucksache 6/7248) verfolgte zwei Ziele. Zum einen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zur Ambrosiabekämpfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beleuchten. Zum anderen den Rahmen innerhalb der bestehenden Gesetzeslage bzw. für notwendige Gesetzesänderungen zur Einführung einer gesetzlichen Melde- und Bekämpfungspflicht auszuloten. Die Kleine Anfrage stützte sich auf Bürger*Innenhinweise, Bildmaterial und Presseartikel in Drebkau und Vetschau.

Die Landesregierung stellte in Ihrer Antwort (Drucksache 6/7439)leider kaum Informationen hinsichtlich der Evaluation der bisherigen Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung und bezog sich auf Angaben außerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes der Ambrosiaverbreitung. Etwaige gesetzliche Änderungen für eine landesweite Melde- und Bekämpfungspflicht bedürfen einer tiefgreifenden Prüfung, wozu die Antworten der Landesregierung hilfreich sind. Doch bedarf es einer inhaltlichen Vertiefung, um wirksame und praxistaugliche Wege zur Bekämpfung der Ambrosia zu finden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Zu Frage 1: Wann ist die Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen im Starkver-breitungsgebiet im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle für die Ambrosia-bekämpfung geplant? Wann wird der Evaluationsbericht wo einsehbar sein?

2. Zu den Fragen 2 und 3: Wie beurteilt die Landesregierung das Instrument der ord-nungsbehördlichen Verfügung zur Abwehr der Gefahren durch Ambrosia hinsichtlich seiner Wirksamkeit?

3. Zu den Fragen 2 und 3: 2015 bereiteten nach Aussage der Landesregierung das Amt Neuhardenberg und die Stadt Frankfurt (Oder) ordnungsbehördliche Verordnungen zur Bekämpfung von Ambrosia vor (Drucksache 6/2266). Wie ist der Stand der Erar-beitung und welche weiteren Landkreise und Kommunen bereiten ordnungsbehörd-liche Verordnungen bzw. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung derzeit vor, um die Bekämpfung von Ambrosia auch gegen-über privaten Grundbesitzern durchsetzen zu können?

4. Zu den Fragen 2 und 3: Welche Gründe liegen nach Einschätzung der Landesre-gierung für die Nichtanwendung der ordnungsbehördlichen Verfügungen vor?

5. Zu Frage 5: Was unternimmt das Landesamt für Umwelt konkret nach jetziger Rechts-grundlage, wenn durch eine Bürgerin oder einen Bürger Ambrosiavorkommen auf einer landwirtschaftlichen Fläche, in einer Park- oder Grünanlage und /oder an Ver-kehrswegen innerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes gemeldet werden?

6. Zu Frage 5: Mit welchen Kriterien definiert die Landesregierung das Niederlausitzer Schwerpunktgebiet der Ambrosiaausbreitung? Welche Gemeinden befinden sich im Niederlausitzer Schwerpunktgebiet (wenn vorhanden, bitte Karte beifügen)?

7. Zu Frage 5: Wie lautet die Rechtsgrundlage, nach welcher Gemeinden und Kommunen innerhalb und außerhalb des Niederlausitzer Schwerpunktgebietes bei Ambrosiameldungen durch Bürgerinnen und Bürger aktiv werden können?

8. Zu Frage 5: Wie definiert das Landesamt für Umwelt „besonders große Vorkommen“ der Ambrosia? Wie oft hat in den letzten fünf Jahren mit welchem Ergebnis ein Gespräch des MLUL mit FlächeneigentümerInnen mit „besonders großen Vorkommen“ der Ambrosia stattgefunden?

9. Zu den Fragen 6 und 7: Wie schätzt die Landesregierung den Aufwand und die Wirksamkeit des Ordnungsbehördengesetzes zur Einführung der Melde- und Bekämpfungspflicht ein? Welche Art von Gefahr müsste im Einzelfall vorliegen, um über das Ordnungsbehördengesetz eine landesweite Melde- und Bekämpfungspflicht einzuführen? (Bitte um Erläuterung)

10. Zu Frage 8: Ist ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Ambrosia bei den Kreis-verwaltungsbehörden nach Bayrischem Beispiel eine notwendige Voraussetzung, um in Brandenburg Melde- und Bekämpfungsstellen für Ambrosia einzuführen? Wenn ja, welche Anpassungen müssten am bestehenden Aktionsprogramm für Brandenburg zur Einrichtung von Melde- und Bekämpfungsstellen vorgenommen werden? Wenn nein, unter welchen Bedingungen wäre die Einrichtung von Melde- und Bekämpfungsstellen bei den betroffenen Landkreisen, ähnlich dem Bayrischen Modell, in Brandenburg umsetzbar?

11. Zu Frage 8: Dem Fragesteller ist bewusst, dass die Einrichtung und Unterhaltung von Melde- und Bekämpfungsstellen Personal und Finanzen erfordert, wie in der Antwort dargestellt. Welche finanziellen und personellen Ressourcen würde die Einrichtung und Unterhaltung von Melde- und Bekämpfungsstellen in den Landkreisen erfordern?

12. Zu Frage 9: LandwirtInnen erhalten keine Entschädigungen für Aufwendungen zur Ambrosiabekämpfung. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit LandwirtInnen eine Entschädigung von Bekämpfungsmaßnahmen erhalten und wie könnte eine Entschädigung gestaltet sein? Gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen, eine Entschädigungsmöglichkeit für LandwirtInnen einzuführen und wenn ja, in welcher Form?