(Nr. 1030 – Ursula Nonnemacher) Die Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage 916 hat Nachfragebedarf ergeben.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Zur Frage 4: Warum wurde durch das Landesaufnahmeprogramm vom September 2013 bis zum 30.6.2015 nur 54 Syrern nach § 23 Absatz 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?
2. Wies das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete vom Sepember 2013 eine vorgegebene Kontigentierung auf?
3. Zur Antwort auf Frage 7: Wann ist mit der Entscheidung der Landesregierung zur Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes und der näheren Modalitäten (Stichtagsregelung, Verpflichtungserklärungen u. ä.) zu rechnen, insbesondere da es nicht einmal mehr 6 Wochen bis zum Auslaufen des Programmes sind?
4. Zur Antwort auf Frage 9: Inwieweit hat das Ministerium für Inneres und Kommunales eine eigene rechtliche Bewertung vorgenommen? Wie bewertet das Ministerium diesbezüglich Richtlinie 2011/95/EU, insbesondere den § 29, und begründet dessen Nichtberücksichtigung?