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Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 916 (Syrische Geflüchtete im Land Brandenburg)

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 916 (Syrische Geflüchtete im Land Brandenburg)“ herunterladen (PDF, 176 KB)

(Nr. 1030 – Ursula Nonnemacher) Die Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage 916 hat Nachfragebedarf ergeben.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Zur Frage 4: Warum wurde durch das Landesaufnahmeprogramm vom September 2013 bis zum 30.6.2015 nur 54 Syrern nach § 23 Absatz 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?
2. Wies das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete vom Sepember 2013 eine vorgegebene Kontigentierung auf?
3. Zur Antwort auf Frage 7: Wann ist mit der Entscheidung der Landesregierung zur Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes und der näheren Modalitäten (Stichtagsregelung, Verpflichtungserklärungen u. ä.) zu rechnen, insbesondere da es nicht einmal mehr 6 Wochen bis zum Auslaufen des Programmes sind?
4. Zur Antwort auf Frage 9: Inwieweit hat das Ministerium für Inneres und Kommunales eine eigene rechtliche Bewertung vorgenommen? Wie bewertet das Ministerium diesbezüglich Richtlinie 2011/95/EU, insbesondere den § 29, und begründet dessen Nichtberücksichtigung?