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Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 859 vom 30.09.2010 (DS 5/2237)

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(Nr. 1082 – Michael Jungclaus) Presseberichten zufolge werden Ballen auf dem Gelände des Zwischenlagers Germersdorf entgegen der Genehmigung, die die Lagerfrist auf ein Jahr begrenzt, bereits seit fast zwei Jahren gelagert.

Auf die Frage 8 der oben genannten Kleinen Anfrage, ob die Einhaltung der max. Lagerfrist der Ballen von einem Jahr überprüft worden ist und wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Feststellungen, hat die Landesregierung geantwortet:

„Der Betreiber belegt die Einhaltung der max. Lagerfrist ordnungsgemäß über sein Betriebstagebuch. Die bisher durchgeführten Kontrollen ergaben keine Beanstandungen.“

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist in den fünf Kontrollen, die nach Ablauf der zulässigen Lagerfrist stattfanden, das Betriebstagebuch kontrolliert worden? Wenn ja, ist die Überschreitung der Lagerfrist dort ordnungsgemäß verzeichnet gewesen? Welche Maßnahmen wurden seitens der Behörde daraufhin ergriffen? Wenn nein, warum ist eine Prüfung des Betriebstagebuches unterblieben?
2. Welcher Turnus war für die Überprüfung des Tagebuches vorgesehen? Auf welche Kontrollen bezog sich die Landesregierung in Ihrer Antwort auf unsere Frage 8, dass sich keine Beanstandungen ergeben hätten?
3. Wann ist der Landesregierung bzw. dem Landesumweltamt die Überschreitung der Lagerfrist bekannt geworden? Welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des in der Presse zitierten Mitarbeiters des Landesumweltamtes, der die Überschreitung der Lagerfrist laut Presse als unerheblich einstufte? Sind die Kontrollen des Lagers laut Frage 8 von demselben Mitarbeiter durchgeführt worden bzw. hatte er Einfluss auf die Bewertung der Ergebnisse?
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Auflagen aus der Genehmigung im laufenden Verwaltungsverfahren fallen gelassen oder nicht vollzogen werden können, selbst wenn es Beschwerden über den Betrieb der Anlage gibt?