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Mögliche Entschädigungszahlungen an Erben des Hauses Hohenzollern

Kleine Anfrage „Mögliche Entschädigungszahlungen an Erben des Hauses Hohenzollern“ herunterladen (PDF, 157 KB)

(Nr. 3479 – Axel Vogel) Laut Medienberichten hat das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landkreis Oder-Spree Entschädigungszahlungen an die Erben des Hauses Hohenzollern für nach dem II. Weltkrieg enteignete Immobilien in Aussicht gestellt. Grundlage für die mögliche Entschädigung ist ein Gutachten des australischen Historikers C.C., welches zum Ergebnis kommt, dass die Enteigneten dem Nazi-Regime nicht erheblichen Vorschub geleistet hätten. Dieses Gutachten wird vom Historiker W.W. als „Persilschein“ scharf kritisiert. Weitere Historiker sprechen von einer taktischen und strategischen Kollaboration politisch bedeutsamer Teile des Hauses Hohenzollern mit den Nazis.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position nimmt die Landesregierung zu einer möglichen Entschädigung der Erben des Hauses Hohenzollern ein?

2. Wie bewertet die Landesregierung das Gutachten des Historikers C.C., das im Auftrag der Antragsteller angefertigt wurde?

3. Welche Regeln für die Erstellung von Gutachten zur Bewertung der Rolle der Enteigneten im Nazi-Regime gibt es?

4. Ist es zulässig, dass die Antragsteller auf Entschädigung selbst Gutachten in Auftrag geben und auf dieser Grundlage durch das Landesamt Entscheidungen getroffen werden?

5. Übt das Landamt eine Fachaufsicht über die bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree tätigen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen aus?

6. Wurde das Verfahren durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögenfragen überprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis?

7. Welche Rolle spielt im Verfahren der Entschädigung die Frage, ob das zu entschädigende Vermögen sich zum Zeitpunkt der Enteignung rechtmäßig im Besitz der Enteigneten befand?