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Mehrkosten des Flughafen BER

Kleine Anfrage „Mehrkosten des Flughafen BER“ herunterladen (PDF, 157 KB)

(Nr. 3160 – Christoph Schulze) Das Land Brandenburg deckt gemeinsam mit dem Bund und dem Land Berlin die Mehrkosten beim Bau des Flughafens BER mit einem Zuschuss von 1,2 Milliarden Euro. Es handelt sich dabei um Mittel aus dem Landeshaushalt, um Steuergelder, über deren Verwendung der Landtag Brandenburg ein Kontrollrecht hat.

Der Zuschuss an das Wirtschaftsunternehmen der Flughafengesellschaft mussten bei der EU angemeldet, wettbewerbsrechtlich bewertet und genehmigt werden. Dies erfolgte durch die EU-Kommission im Dezember 2012.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:

  1. Wann, bei welcher Stelle der EU und unter welchem Aktenzeichen wurde die o.g. Genehmigung beantragt und wann wurde sie erteilt?
  2. Wo kann über den Gesamtvorgang Akteneinsicht beantragt und genommen werden?
  3. Ist die Akteneinsicht für Brandenburger Bürger bzw. für Mitglieder des Landtags Brandenburg möglich?
  4. Welcher Anteil der o.g. 1,2 Milliarden Euro stammt vom Land Brandenburg?
  5. In welchen Jahreshaushalten sind diese Kosten mit welchen Anteilen enthalten?
  6. Welche Mittel davon sind bisher abgeflossen?
  7. Wofür wurden die abgeflossenen Mittel verwendet?
  8. Wie wird die Landesregierung sich verhalten, wenn dieser Zuschuss nicht ausreicht?
  9. Wird es einen weiteren Zuschuss geben?
  10. Ist eine weitere Bezuschussung erneut bei der EU zustimmungspflichtig?