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Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde

Kleine Anfrage „Massiver Wasserverlust im Pastlingsee am Tagebau Jänschwalde“ herunterladen (PDF, 210 KB)

(Nr. 1116 – Benjamin Raschke und Heide Schinowsky) Von mehreren betroffenen Gewässern in der Umgebung des Tagebaus Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) verzeichnet der Pastlingsee den massivsten Wasserrückgang. Der aktuell sehr niedrige Wasserstand des unter Naturschutz stehenden Sees führte in den vergangenen Wochen zu einem dramatischen Fischsterben. Einen erheblichen Wasserrückgang verzeichnen auch andere Seen in der Region, wie der Großsee. Um die Braunkohle im Tagebau Jänschwalde abbauen zu können, müssen über 100 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr abgepumpt werden. Im Gegensatz zum Brandenburger Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) bestreitet der Bergbaubetreiber Vattenfall einen Zusammenhang zwischen den Tagebauaktivitäten und den sinkenden Wasserständen. Für den Energiekonzern liegen die Ursachen allein in der warmen und niederschlagsarmen Witterung begründet.

Im Braunkohlenplan für den aktiven Tagebau Jänschwalde wurden dem Bergbaubetreiber explizit Auflagen gemacht, um durch das Grundwasser-Abpumpen bedingte Schäden zu vermeiden bzw. abzumildern: „Um diese wertvollen Landschaftsbestandteile in ihrer spezifischen Ausstattung zu erhalten, sind nachteilige Auswirkungen der Grundwasserabsenkung mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen aufzufangen.“, heißt es in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 5. Dezember 2002, (Punkt 2.3.2.)
Laut Information des Bergbaubetreibers Vattenfall (vgl. Erklärung 13.07.2015) soll – „ohne rechtliche Verpflichtung, sondern aus Verbundenheit mit der wertvollen Lausitzer Kulturlandschaft“ - eine Wasserzuführung zum Pastlingsee eingerichtet werden, um dem Rückgang des Wasserpegels entgegen zu wirken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen), um den weiteren Rückgang der Wasserstände in den Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde und ein weiteres Fischsterben zu verhindern? (Bitte auflisten für Pastlingsee, Großsee, Kleinsee, Deulowitzer See, Tuschen See, Pinnower See)
2. Was unternehmen die Landesregierung und der Bergbaubetreiber Vattenfall (hier bitte unterscheiden zwischen freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen) zur Erhaltung der Moore im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde? (Bitte Auflisten für Pastlingmoor, Calpenz Moor, Grabkoer Seewiesen, Torfteich und Maschnetzenlauch bei Kerkwitz )
3. Wie hat sich der Grundwasserstand in diesem Vorfeld des Tagebaus Jänschwalde in den letzten Jahren entwickelt (beginnend vor der Zeit des Tagebaus) und welche weitere Entwicklung wird bis zum Erreichen des Tagebaus im Bereich der Taubendorfer Rinne erwartet? Welche Folgen wird die Veränderung des Grundwasserstandes haben?
4. Ab wann tritt der Fall in Kraft, dass der Bergbaubetreiber verpflichtend Gegenmaßnahmen einleiten muss, um die negativen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf die umgebenden Oberflächengewässer und Moore abzumildern?
5. Wo werden die in der wasserrechtlichen Erlaubnis des Tagebaus vorgeschriebenen jährlichen Monitoringberichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn das nicht zutreffen sollte, warum werden die Berichte unter Verschluss gehalten?
6. Wie wird eine zeitnahe Reaktion der Fachbehörden auf Wasserversorgungsprobleme in den Gewässern und Mooren sichergestellt, wenn ihnen die entsprechenden Monitoringergebnisse erst Mitte des Folgejahres vorliegen? Wie soll das Monitoring unter diesen Umständen seine Funktion erfüllen, rechtzeitige Gegenmaßnahmen zu ermöglichen?
7. Stehen den Behörden zu den Mooren und Oberflächengewässern im Umfeld des Tagebaues Jänschwalde auch aktuelle Daten zur Verfügung, die nicht im Auftrag des Bergbaubetreibers erhoben werden? Wenn ja, welche?
8. Seit wann lagen den Behörden Hinweise auf sinkende Wasserstände im Pastlingsee vor? Welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?
9. Warum hat das LUGV die unteren Landesbehörden nicht einbezogen, die erst durch die Medien von den sinkenden Wasserständen und dem Fischsterben erfahren haben sollen? Wird für die Zukunft eine bessere Zusammenarbeit angestrebt?
10. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage im „Jahresbericht Moore 2013, Monitoring im Förderraum Jänschwalde“ vom Bergbaubetreiber Vattenfall, dass im Pastlingmoor eine hydraulische Verbindung zum (vom Tagebau beeinflussten) regionalen Grundwasserleiter besteht. (Seite 111)?
11. Ist die freiwillige Leistung des Bergbaubetreibers Vattenfall, eine Wasserzuführung zum Pastlingsee einzurichten und zu betreiben, zeitlich begrenzt? Wenn ja, wie lange wird die Maßnahme dauern?
12. Welche Durchflussmenge ist für diese Wasserzuleitung geplant? Wird sie zur Erhaltung von Pastlingsee und Pastlingmoor ausreichen? Wie wurde die benötigte Wassermenge ermittelt?
13. Plant die Landesregierung dem Bergbaubetreiber Vorgaben im Hinblick auf die Qualität des eingeleiteten Wassers zu machen, insbesondere der Phosphorwerte, die eine Eutrophierung des Pastlingsees befördern?
14. Wer hat am Pastlingsee die Pflanzung von Schilf und Schwarzerlen veranlasst bzw. genehmigt? Wie bewertet die Landesregierung die Anpflanzung von Schilf und Schwarzerlen im Hinblick auf das Wasseraufkommen im See?
15. Gibt es aus Sicht der Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung der Verdunstungsverluste im Pastlingmoor und im Pastlingsee? Wenn ja, welche? Wie können Bürger hier ehrenamtlich aktiv werden?
16. Kann die Landesregierung die Einbringung von Müll am Rand des Pastlingsees bestätigen, die von Anwohnern bei einer Vor-Ort-Besichtigung kritisiert worden ist? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch wen zur Beseitigung veranlasst?