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Lottomittelaufkommen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Lottomittelaufkommen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 10 KB)

(Nr. 304 – Michael Jungclaus) Gegenwärtig wird bundesweit der Glücksspiel-Staatsvertrag evaluiert. Er trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Gesetzgeberische Ziele sind die Verhinderung der Glücksspielsucht sowie der Jugend- und SpielerInnenschutz. Seit 1.1.2009 ist deshalb grundsätzlich die Abgabe von Spielaufträgen jeglicher Art im Internet verboten. Die Einhaltung dieses Verbots führt angeblich zunehmend dazu, dass SpielerInnen nun über den Umweg Internet außerhalb Deutschlands Wetten auf deutsche Lottoergebnisse abschließen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung, das skizzierte Umlenken der bisher zulässigen (Lotto-)Spielaufträge auf ausländische Wettanbieter bestätigen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Umgehung des o.g. Verbots durch Wettanbieter?
3. Wie ist die Landesregierung in das Evaluierungsverfahren einbezogen und welche Schritte unternimmt die Landesregierung im Evaluierungsverfahren?