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Landespsychiatriebeirat und Besuchskommission

Kleine Anfrage „Landespsychiatriebeirat und Besuchskommission“ herunterladen (PDF, 185 KB)

(2932 – Ursula Nonnemacher) Eine gute Versorgungsstruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen bedarf der kontinuierlichen Beobachtung und Weiterentwicklung. Die Landesregierung ist gemeinsam mit den Kommunen gefordert, ein personenzentriertes und gemeindenahes Versorgungsangebot zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es nahe, strukturell mit Personen und Institutionen zusammenzuarbeiten, die alltäglich an der Versorgung psychisch Kranker beteiligt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Landesregierung in Fragen der Versorgung psychisch kranker Menschen durch den Landespsychiatriebeirat beraten. Die Mitglieder des Beirats beziehungsweise die Institutionen, denen diese angehörten, repräsentierten verschiedene Bereiche der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Landesregierung hat für die aktuelle Legislaturperiode keinen Psychiatriebeirat einberufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vor- und Nachteile sieht sie in der Arbeit eines Landespsychiatriebeirats?

2. Wie bewertet sie die Relevanz der durch den Psychiatriebeirat der letzten Legislaturperiode ausgesprochenen Empfehlungen für ihre Arbeit?

3. Welche Empfehlungen des Landespsychiatriebeirats in der letzten Legislaturperiode wurden von der Landesregierung angenommen und wie umgesetzt?

4. Wie bewertet sie die Aufgaben und Ziele, die dem Psychiatriebeirat durch die Landesregierung in der letzten Wahlperiode gesetzt wurden? Würde sie in der aktuellen Wahlperiode andere Aufgaben und Ziele setzen?

a. Wenn nein, sieht sie die Aufgaben und Ziele des Psychiatriebeirats hinsichtlich dessen Geschäftsordnung vom 15.07.2010 als erfüllt an?

b. Wenn ja,

i. Warum?

ii. Welche?

5. Wie bewertet sie hinsichtlich der Qualität und Quantität der durch den Beirat erfüllten Aufgaben und Ziele:

a. Die thematische Festlegung der aus dem Beirat gebildeten Arbeitsgruppen?

b. Die personelle und institutionelle Zusammensetzung des Psychiatriebeirats der letzten Legislaturperiode?

6. Ein Landespsychiatriebeirat bietet die Möglichkeit der Vernetzung zwischen den Kreisen/kreisfreien Städten, dem Land, den Kostenträgern und Institutionen, sowie den diversen Berufsgruppen die an der Versorgung psychisch kranker Menschen beteiligt sind. Welche Strategie verfolgt sie, um ohne diese regelmäßige institutionalisierte Netzwerkarbeit ein Gesamtkonzept für eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu gewährleisten?

7. Haben sich in der aktuellen Wahlperiode Probleme oder Beschwerden bezüglich eines nicht ausreichenden Austausches der vorgenannten Akteurinnen und Akteure in der Versorgung psychisch Kranker ergeben? Wenn ja, bitte beschreiben.

8. Hat sie die TeilnehmerInnen des Landespsychiatriebeirats der letzten Wahlperiode dessen Arbeit hinsichtlich Effektivität und Ergebnisqualität strukturiert bewerten lassen? Wenn nein:

a. Warum nicht?

b. Hat sie sich in anderer Form eine Rückmeldung von den TeilnehmerInnen eingeholt? Wenn nein, warum nicht?

9. Hat sie dafür gesorgt, dass sich die von ihr angestrebte Zahl von 50 Personen für die Arbeit der Besuchskommission engagieren?

a. Wenn ja, sind dadurch jährliche Besuche in stationären Kliniken und Tageskliniken gewährleistet?

b. Wenn nein,

i. Wie möchte die Landesregierung dieses Ziel bis wann erreichen?

ii. Wie stellt sie wodurch sicher, dass die Funktionen, die die Besuchskommission erfüllen soll, kompensiert werden?