(Nr. 3290 – Christoph Schulze) Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung durch seinen Beschluss 5/1886-B vom 09.09.2010 aufgefordert, auf der Grundlage der Ausweisung von Lärmschutz-bereichen nach dem Fluglärmgesetz so schnell wie möglich, spätestens Ende 2011, eine Lärmkartierung gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG für den Flughafen Schönefeld vorzulegen. Die Landesregierung wurde vom Landtag Brandenburg beauftragt, die Kartierung anhand der prognostizierten Flugbewegungen ab 2012/2013 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses in 5 dB-Schritten (tags ab 55 dB[A] und nachts ab 50 dB[A]) vorzulegen.
Ich frage die Landesregierung:
- Hat die Landesregierung die vom Landtag Brandenburg im Beschluss 5/1886/-B geforderte Lärmkartierung erarbeitet und vorgestellt? Wenn ja, wann und wie?
- Wenn nein: Warum hat die Landesregierung den Beschluss nicht umgesetzt?
- Wenn ja: Wer war daran von Seiten der Landesregierung und der Landesbehörden beteiligt?
- Wie wurden die Kommunen im Umfeld des Flughafens BER mit einbezogen?
- Wie wurde die Fluglärmkommission mit einbezogen?
- Liegen die Lärmkarten vor?
- Wo und wie können Bürger diese Lärmkarten einsetzen?
- Wie und wann wurde in welchem Fachausschuss, wie im dritten Anstrich des Beschlusses 5/1886-B gefordert, die Lärmplanung vorgelegt und erörtert (Bitte Benennung aller Termine mit genauer Angabe des Ausschusses, des Datums, des Tagesordnungspunkts und der Drucksache des Protokolls)?
- Spiegeln die Lärmkarten, sofern vorhanden, die aktuelle und prognostische Lärmbelastung aufgrund der tatsächlichen und der genehmigten Flugbewegungen am Flughaben BER wider?
- Erfüllt die Lärmplanung die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2002/49/EG Anhang IV?