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Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld

Kleine Anfrage „Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld“ herunterladen (PDF, 800 KB)

(Nr. 3290 – Christoph Schulze) Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung durch seinen Beschluss 5/1886-B vom 09.09.2010 aufgefordert, auf der Grundlage der Ausweisung von Lärmschutz-bereichen nach dem Fluglärmgesetz so schnell wie möglich, spätestens Ende 2011, eine Lärmkartierung gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG für den Flughafen Schönefeld vorzulegen. Die Landesregierung wurde vom Landtag Brandenburg beauftragt, die Kartierung anhand der prognostizierten Flugbewegungen ab 2012/2013 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses in 5 dB-Schritten (tags ab 55 dB[A] und nachts ab 50 dB[A]) vorzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung die vom Landtag Brandenburg im Beschluss 5/1886/-B geforderte Lärmkartierung erarbeitet und vorgestellt? Wenn ja, wann und wie?
  2. Wenn nein: Warum hat die Landesregierung den Beschluss nicht umgesetzt?
  3. Wenn ja: Wer war daran von Seiten der Landesregierung und der Landesbehörden beteiligt?
  4. Wie wurden die Kommunen im Umfeld des Flughafens BER mit einbezogen?
  5. Wie wurde die Fluglärmkommission mit einbezogen?
  6. Liegen die Lärmkarten vor?
  7. Wo und wie können Bürger diese Lärmkarten einsetzen?
  8. Wie und wann wurde in welchem Fachausschuss, wie im dritten Anstrich des Beschlusses 5/1886-B gefordert, die Lärmplanung vorgelegt und erörtert (Bitte Benennung aller Termine mit genauer Angabe des Ausschusses, des Datums, des Tagesordnungspunkts und der Drucksache des Protokolls)?
  9. Spiegeln die Lärmkarten, sofern vorhanden, die aktuelle und prognostische Lärmbelastung aufgrund der tatsächlichen und der genehmigten Flugbewegungen am Flughaben BER wider?
  10. Erfüllt die Lärmplanung die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2002/49/EG Anhang IV?