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Lärm durch Tagebaue

Kleine Anfrage „Lärm durch Tagebaue“ herunterladen (PDF, 193 KB)

(Nr. 3196 – Sabine Niels und Michael Jungclaus) Anwohnerinnen und Anwohner von Welzow klagen in den letzten Monaten verstärkt über unerträgliche Lärmbelastungen durch den aktiven Braunkohletagebau Welzow-Süd. Auch nachts seien häufig massive Geräusche von den Fördergeräten oder Lautsprecherdurchsagen im Ort zu hören und würden einen erholsamen Schlaf nahezu unmöglich machen. Insbesondere anhaltende nächtliche Schallpegel ab 40 dB gelten als gesundheitlicher Risikofaktor und können die Entwicklung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen befördern.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hat es in den vergangenen Monaten Veränderungen beim Tagebau Welzow-Süd gegeben, die eine Zunahme von nächtlichen Schallemissionen erklären können?
  2. Welche aktuellen Schall-Messwerte für die betroffenen Wohngebiete liegen der Landesregierung vor? Welche Maximalpegel wurden in den Wohngebieten außerhalb der Gebäude zwischen 22 und 6 Uhr erreicht (bitte aufschlüsseln nach Allgemeines Wohngebiet/Reines Wohngebiet usw.)? Wie haben sich die Schallmesswerte in den vergangenen Monaten und Jahren insgesamt entwickelt?
  3. In welcher Intensität, durch wen und wo (wenn möglich, bitte genaue Koordinaten angeben) wurden bisher Schallmessungen am Tagebau und in den angrenzenden Wohngebieten durchgeführt? Sieht die Landesregierung die Messungen als ausreichend an, um kontrollieren zu können, dass es zu keinen vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen kommt?
  4. Warum finden bisher keine Messungen rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr statt? Ist vorgesehen, eine Dauermesseinrichtung zu installieren? Wenn ja, durch wen und wann?
  5. Sind die bisherigen Ergebnisse von Schallmessungen für die Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ja, wo? Wenn nein, soll dies geändert werden?
  6. Welche Immissionsschutz-Grenzwerte sind durch den Bergbaubetreibenden bzgl. Lärm einzuhalten? Welche Auflagen sind im Betriebsplan des Tagebaus Welzow-Süd enthalten?
  7. Die Regelungen der Richtlinie Immissionsschutz in Braunkohletagebauen des Landesbergamtes Brandenburg sehen vor, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zum Anhalt genommen werden sollen. Gleichzeitig sieht die Richtlinie vor, dass kurzzeitige Geräuschspitzen während der Nacht die Immissionsrichtwerte um 20 dB(A) überschreiten können. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Regelung noch mit den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung vereinbar ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, wird sie die Richtlinie entsprechend verschärfen?
  8. Welche Maßnahmen hat der Bergbaubetreibende bisher durchgeführt, um die Schallemissionen zu reduzieren?
  9. Wird die Genehmigungsbehörde weitere Maßnahmen anordnen, sofern Auflagen aus dem Betriebsplan und vorgegebene Grenzwerte nicht eingehalten werden? Wenn ja, welche Maßnahmen kommen hierfür in Frage?
  10. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich bei den in Betrieb befindlichen Anlagen im Tagebau noch um den aktuellen Stand der Technik handelt? Wenn ja, von wann stammen die letzten diesbezüglichen Sachverständigengutachten?
  11. Besteht für die Gemeinde Welzow die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen? Wenn ja, liegt dieser bereits vor? Welche Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sind hierin vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

>>> Die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als PDF