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Kurzumtriebsplantagen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Kurzumtriebsplantagen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 35 KB)

(Nr. 627 – Michael Jungclaus) Kurzumtriebsplantagen stellen eine extensive Form der Landnutzung dar und bieten im Vergleich zu einjährigen intensiv angebauten Ackerkulturen aus ökologischer Sicht viele Vorteile.

Laut Presseberichten beabsichtigt Vattenfall in Brandenburg die Neuanlage von 10.000 – 20.000 ha Kurzumtriebsplantagen (im Folgenden KUP) voranzutreiben, um die Holznachfrage ihrer Berliner Heizkraftwerke zu sichern. Auch andere Firmen, wie z. B. Choren Biomass GmbH, haben angekündigt, Holz von mindestens 10.000 ha KUP in Brandenburg zu benötigen, um die BtL-Anlage in Schwedt (Oder) zu versorgen. Mit langfristigen Abnahmeverträgen sollen deshalb Landwirte gewonnen werden, ihre Flächen in Energieholzplantagen umzuwandeln.

Landnutzungsänderungen in diesen Größenordnungen können allerdings vorhandene Flächenkonkurrenzen verschärfen. Dies kann auch Auswirkungen auf Pachtpreise oder auf die Brandenburger Naturschutz- und Wildnisziele haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist derzeit der Bestand an KUP in Brandenburg (in ha)?
2. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Potenziale (in ha) sieht die Landesregierung für die Anpflanzung von KUP? Wo sieht die Landesregierung Grenzen für den Anbau von KUP? Wird die Landesregierung in der geplanten Fortschreibung des Biomasseaktionsplans eine Positionsbestimmung vornehmen, die u. a. KUP-Potenziale und diesbezügliche Restriktionen sowie gemeinsame Bioenergieszenarien für Brandenburg und Berlin beinhaltet?
3. Steht die Landesregierung mit Firmen und Betrieben in Kontakt, die eine Anlage von mehr als 1000 ha KUP Gesamtfläche in Brandenburg selbst planen oder dafür andere Landnutzer gewinnen wollen? Wird die Landesregierung in die umfassenden Planungen dieser Firmen und Betriebe mit einbezogen, wenn ja, in welcher Form?
4. Steht die Landesregierung in einem engen Austausch mit dem Berliner Senat, um die geplanten Biomasseströme zwischen den beiden Bundesländern zu koordinieren bzw. Voraussetzungen dafür zu schaffen? Wenn ja, in welcher
Form erfolgt dieser Austausch?
5. Wie bewertet die Landesregierung die Nachhaltigkeitskriterien, die Vattenfall in der Klimaschutzvereinbarung mit dem Berliner Senat formuliert hat? Ist die Landesregierung der Ansicht, dass diese Kriterien ausreichen, um negative Auswirkungen der durch Vattenfall geplanten Holzbeschaffung aus Brandenburg zu reduzieren? Wenn nein, welche Bemühungen unternimmt das Land, Vattenfall bei der Weiterentwicklung der Kriterien zu unterstützen?
6. Wurden seitens der Landesregierung bereits Vorschläge erarbeitet, welche planerischen Instrumente zur Ausweisung spezifischer Flächenkulissen genutzt werden können, welche Zertifizierungsmöglichkeiten für KUPs
bestehen oder welche Möglichkeiten zur Definition einer eigenen guten fachlichen Praxis für KUP bestehen? Wenn ja, wann werden diese Vorschläge öffentlich diskutiert und veröffentlicht?
7. Welche anderen ordnungsrechtlichen oder informellen Steuerungsinstrumente zur Umsetzung von Mindestkriterien bei der Neuanlage von KUP im Hinblick auf Ressourcenschutz, Naturschutz und Erhalt des Landschaftsbildes werden seitens der Landesregierung diskutiert?
8. Plant die Landesregierung Schutzgebietsverordnungen im Hinblick auf KUPRestriktionen zu ergänzen? Wenn ja, für welche Schutzgebietskategorien und für welche Schutzgebiete konkret?
9. Sind Waldstandorte (inklusive der Flächen, die aufgrund von Kalamitäten, Sturm oder Feuer baumfrei sind) aus Sicht der Landesregierung in Brandenburg für KUP generell ausgeschlossen? Wenn nein, unter welchen Bedingungen können KUP den bestehenden allgemeinen Kriterien der nachhaltigen und multifunktionalen Waldwirtschaft nach Bundeswaldgesetz genügen?
10.Wie werden in Brandenburg bei der Neuanlage von KUP Naturschutzaspekte (z.B. Schutz von Grünland und Schwerpunktlebensräume von Arten der (halb-) offenen Feldflur berücksichtigt?
11.Welche naturschutzfachlichen Synergiepotentiale misst die Landesregierung der Anlage von KUP z. B. entlang von Gewässern als Uferrandstreifen oder in ausgeräumten Agrarlandschaften als Erosionsschutzstreifen bei? An Hand welcher Instrumente können diese Synergiepotenziale in Brandenburg erschlossen werden?
12.Wie setzt sich die Landesregierung z.B. im Bundesrat, in der Umweltministerkonferenz oder in der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung für eine weitgehende Etablierung von Nachhaltigkeitskriterien bzw. -zertifizierung für Kurzumtriebsplantagen ein?
13.Plant die Landesregierung zukünftig eine Unterstützung in Form von Förderprogrammen zur Neuanlage von KUP? Wenn ja, wie und mit welchen Mitteln soll diese Förderung gestaltet werden und welche verbindlichen
ökologischen Kriterien sollen mit der Förderung geknüpft werden?