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Kommt der Spreewald unter die Räder? – Innerörtlicher Ausbau vs. Ortsumgehung Lübben B 87n

Kleine Anfrage „Kommt der Spreewald unter die Räder? – Innerörtlicher Ausbau vs. Ortsumgehung Lübben B 87n“ herunterladen (PDF, 443 KB)

(Nr. 425 – Benjamin Raschke) Die Stadt Lübben (Spreewald) ist seit dem Jahre 1999 staatlich anerkannter Erho-lungsort. Die Stadt wurde vom Landesfachbeirat beauflagt, Maßnahmen zur Verkehrsentlastung in der Innenstadt zu unterstützen. Zugleich läuft seit Jahren eine Debatte zu einer Ortsumgehung.

Diese geplante Ortsumgehung Lübben B 87n ist im derzeit geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag enthalten. Die Ortsumgehung soll demnach zu einer Verbesserung des überregionalen Verkehrs, d.h. des weiträumigen Bundesstraßen-Streckenzuges Leipzig (A14)-Lübben (A13)-Frankfurt (Oder) (A12), und zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt Lübben führen. Das Land Brandenburg hat die Ortsumgehung Lübben B 87n für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) an-gemeldet.

Dem gesetzlichen Planungsauftrag ist die Auftragsverwaltung Brandenburg (AV BB) zunächst mit dem bereits 2002 -2003 durchführten Raumordnungsverfahren nachge-kommen und hat im Jahre 2012 die Vorzugsvariante („Fleischerhaken“) bestätigt. Im Interesse transparenter Planungsentscheidungen und einer frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung hat die AV BB einen projektbegleitenden Arbeitskreis eingerichtet.

Die Bürgerinitiative Lübben-Treppendorf und der NABU KV Spreewald hat sich mit einem offenen Brief* an die Lübbener Stadtverordneten, Stadtverwaltung und die Zuständigen der Landes- und Bundesregierung mit der Forderung gewandt, die bis-herigen Vorentscheidungen zur Ortsumfahrung B 87n zu revidieren und die verfügbaren Mittel für die Verbesserungen der Ortsdurchfahrt einzusetzen.

Ich frage daher die Landesregierung:

Innerörtlicher Ausbau/ Sanierung der B 87

1. Aus welchen Gründen wurde das 2005 begonnene Planungsfeststellungsverfahren für den innerörtlichen Ausbau der B 87 2011 eingestellt?
2. Welchen Planungsstand hatte das eingestellte Planfeststellungsverfahren 2011?
3. Ließe sich auf dem Planungsstand des eingestellten Planfeststellungsverfahrens aufbauen?
4. Welche Kosten sind dem Land bisher für dieses Planfeststellungsverfahren entstanden?
5. Für welche Abschnitte der B 87 und B 115 innerhalb der Ortslage Lübben plant der Landesbetrieb Straßenwesen aktuell die Durchführung von Baumaßnahmen bzw. die Einleitung notwendiger Planungsverfahren?
6. Gibt es für etwaige Vorhaben einen Zeit- und Kostenplan - wenn ja, bitte nach Vorhaben, Leistungen, Zeiten und Kosten aufschlüsseln?

Anmeldeverfahren zum Bundesverkehrswegeplan

Nach Angaben der Auftragsverwaltung Brandenburg wurde im Rahmen der Schwachstellenanalyse der Ortsdurchfahrt Lübben im Jahr 2012 sowohl ein Defizit in der Ortsverträglichkeit als auch ein Engpass in der netzkonzeptionellen angestrebten Verbindungsqualität des Straßenzuges B 87 ermittelt. Das Projekt wurde hieraufhin in die Anmeldeliste Straße des Landes Brandenburg für den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen.

7. Auf welchen konkreten Datengrundlagen (z.B. Demographie- und Verkehrsdaten) und Annahmen basiert die der Anmeldung zu Grunde gelegte Straßen-verkehrsprognose 2025, welche für die B 87 im Jahr 2003 erstellt wurde?
8. Welches Verkehrsaufkommen wird für den Zeitraum 2025/2030 für die Bereiche der B 87 zwischen Lübben und Beeskow sowie zwischen Herzberg und der Anschlussstelle A 13 Duben prognostiziert?
9. In wie weit wird die Verkehrsprognose 2025 durch die Verkehrsentwicklung der vergangenen Jahre bestätigt (bitte Zahlen der Verkehrsprognose dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen gegenüberstellen)? Welchen Anteil haben hierbei die für Ortsumfahrungen relevanten Durchgangsverkehre?
10. Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung hinsichtlich der Strukturdaten (Einwohner, Altersstruktur, Erwerbstätige, Arbeitsplätze, Schülerzahlen, Motorisierungsgrad) für den Einzugsbereich der B 87 ein und wie werden sich diese voraussichtlich in der Verkehrsbelastung niederschlagen?
11. Laut den Vorgaben für das Anmeldeverfahren zum Bundesverkehrswegeplan ist dem Bundesministerium zu den angemeldeten Projekten jeweils auch über die „Akzeptanz vor Ort“ und „Alternativen“ zu berichten. Dem Projektdossier zur Ortsumgehung Lübben B 87n (B 87-G80-BB-T1-BB) sind jedoch keinerlei Aussagen hierüber enthalten. Gab es Einwendungen gegen die Anmeldung der Ortsumgehung Lübben B 87n? Wenn ja, wie viele? In welcher Form wurde das Bundesministerium über Einwendungen unterrichtet?
12. Zu welchen für den Bundesverkehrswegeplan angemeldeten brandenburgischen Verkehrsprojekten gab es die häufigsten Einwendungen von betroffenen Bürgern (Bitte die 10 Verkehrsprojekte mit den häufigsten Einwendungen und Anzahl der Einwendungen benennen)? In welcher Form wurden Einwendungen an das Bundesministerium weitergeleitet?
13. Welche Alternativen zum Bau der Ortsumfahrung Lübben B 87n, insbesondere verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wurden bisher von Bund, Land und Kommune berücksichtigt? Welche Argumente sprachen jeweils für bzw. gegen die jeweiligen Alternativen? Warum wurden die Alternativen letztendlich nicht weiterverfolgt?
14. In welcher Form haben die Vorschläge des Bundes für Umwelt und Natur-schutz Deutschland e.V. (BUND) Eingang in die Abwägung von Alternativen gefunden? Wie bewertet die Landesregierung die entsprechenden Vorschläge?
15. Welche Umweltauswirkungen werden bei der Vorzugsvariante und den geprüften Alternativen zusammenfassend erwartet?
16. Welche Kosten sind dem Land bisher aufgrund der Planungen für die Ortsumfahrung B 87n entstanden und werden bis zur Fertigstellung des technischen Vorentwurfes zur Erlangung des sog. Gesehenvermerkes noch erwartet (Kostenplanung)?
17. Die letzte Kostenschätzung für den Bau der OU Lübben B 87n zu den Gesamtkosten beträgt 52,2 Mio. € (Maßnahmenanmeldung BVWP 2015). Aus welchem Monat und Jahr stammt diese Kostenschätzung? Berücksichtigt diese bereits die im letzten projektbegleitenden Arbeitskreis vorgestellte Vorprojektierung als überwiegende Hochstraße in Dammlage? Wenn nein, welche zusätzlichen Kosten sind hiermit verbunden?
18. Wie beurteilt die Landesregierung die kritische Einschätzung des Bundes der Steuerzahler im Jahr 2014 zur Notwendigkeit der Ortsumfahrung Lübben B 87n.
19. Nach der Fertigstellung der Ortsumfahrung sollen Teile der B 87 umgewidmet und die innerörtlichen Abschnitte in kommunale Straßen umgewandelt werden (vgl. Begründung zum Beschluss der StVV vom 23.10.2008). Liegt bereits ein Umstufungskonzept für die Umwidmung von Straßenabschnitten der B 87 in kommunale Straßen vor? Wenn ja, welche Straßenabschnitte werden zukünf-tig ins kommunale Straßennetz übergehen? Wann wurde oder wird das Um-stufungskonzept der Stadt Lübben mitgeteilt bzw. mir ihr abgestimmt?

Erholungsortstatus der Stadt Lübben

20. Welche Mitglieder (Person/ Funktion) arbeiten im Landesfachbeirat, welcher sich mit der Anerkennung Lübbens als staatlich anerkannten Erholungsort befasst?
21. Auf Grundlage welcher Verkehrs- und Umweltdaten (Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr, Lärm, Luftqualität, Gefährdung für Fußgänger) kommt der Lan-desfachbeirat zu der Einschätzung, dass dringend geeignete Maßnahmen der Verkehrsberuhigung umzusetzen sind? Wie hat der Landesfachbeirat die Verkehrs- und Umweltdaten bewertet?
22. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem (geplanten) Bau der OU B 87n und der staatlichen Anerkennung Lübbens als Erholungsort? Wenn ja, welchen?
23. Wird Lübben den Status eines staatlich anerkannten Erholungsortes verlieren, wenn die OU B 87n nicht gebaut wird?

* http://www.lr-online.de/storage/med/pdf/734152_OffenerBriefOUB87.pdf