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Kinderschutzhotline in Brandenburg

Kleine Anfrage „Kinderschutzhotline in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 15 KB)

(Nr. 308 – Ursula Nonnemacher) Gleich zu Beginn der 5. Legislaturperiode befasste sich der Landtag Brandenburg mit Fragen der Kindergesundheit und des Kinderschutzes. Die Landesregierung wird dem Landtag im März 2011 berichten, ob eine Bündelung der Instrumente und Regelungen zum Kinderschutz in einem eigenen Landesgesetz als sinnvoll erachtet werden. Während der Diskussion im Landtag wurde die Einrichtung einer landesweiten Kinderschutzhotline für Brandenburg gefordert, d. h. eine zentrale Telefonnummer, bei der sich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und vor allem besorgte Nachbarn melden können, wenn Verunsicherung über schwierige Lebenssituationen oder Gefährdungen von Kindern bestehen. In vier Bundesländern (Hamburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) bestehen bereits Kinderschutzhotlines. Von Februar 2008 bis Juli 2009 wurden der Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern 579 Hinweise gemeldet, die 1029 Kinder betrafen. Vermutlich ist für Brandenburg eine ähnlich hohe Nachfrage zu erwarten.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Schritte wurden zur Installierung einer Kinderschutzhotline in Brandenburg unternommen?
2. Ist eine Anbindung an das Landesjugendamt bzw. an die Jugendämter der Kreise und Kreisfreien Städte angedacht?
3. Wird die Fachstelle Kinderschutz an der Konzeption beteiligt?
4. Wurde Kontakt mit freien Trägern aufgenommen, die beispielsweise im Rettungsdienst aktiv sind, um einen Service rund um die Uhr auch außerhalb von Behördenzeiten zu garantieren?
5. Existiert ein Austausch mit Polizeikräften, die für die Problemfelder Kindesvernachlässigung und -missbrauch zuständig sind?
6. Welche Fachkräfte konnten für die Beratungen bei der Kinderschutzhotline gewonnen werden?
7. Stimmt die Landesregierung zu, dass angesichts der gegenwärtigen Enthüllungswelle von früheren Missbräuchen in verschiedenen Einrichtungen eine sofortige Installierung der Kinderschutzhotline notwendig ist?
8. Wann nimmt die Kinderschutzhotline Brandenburg ihre Arbeit auf?