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Kinderschutz

Kleine Anfrage „Kinderschutz“ herunterladen (PDF, 53 KB)

(Nr. 1456 – Marie Luise von Halem) Kinderschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die interdisziplinäre Kooperation unverzichtbar macht. Im Bericht der Landesregierung zur Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz finden sich im Bereich der Instrumente und Vorschriften zu Kinderschutz eine umfängliche Beschreibung der verschiedenen Kooperationen, der Kommunikation und Vernetzung, der Fortbildung der jeweiligen Akteure der Kindergesundheit und des Kinderschutzes.

Aus dem Bericht wird jedoch nicht ersichtlich, in welchem Umfang die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendämter, der Fachstelle Kinderschutz, der Gesundheitsämter und des Netzwerkes „Gesunde Kinder" und des Netzwerks „Gesund aufwachsen in Brandenburg" Kontakte mit den Kindern und Familien aufnehmen und in welchem Umfang Maßnahmen zum Kinderschutz oder Meldungen über Kindeswohlgefährdungen erfolgt sind. Angesichts des Säuglingstods in Lauchhammer sind diese Fragen dringend zu beantworten.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

A) Allgemeine Fragen bezogen auf alle Brandenburger Jugendämter:
1. Für wie viele Familien/Kinder sind MitarbeiterInnen im Jugendamt jeweils zuständig?
2. Wie häufig führen MitarbeiterInnen eines Jugendamtes Hausbesuche durch?
3. Bei wie vielen Hausbesuchen lernen die MitarbeiterInnen jeweils das Kind/die Kinder kennen?
4. Wie häufig bestellen MitarbeiterInnen die Familien ins Jugendamt ein?
5. Wie bewertet die Landesregierung die strukturelle Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Kinderschutz auf der jeweiligen örtlichen Ebene?
6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung Früher Hilfen und anderer Unterstützungsnetzwerke für Familien und Alleinerziehende in Brandenburg?

B) Spezielle Fragen auf Lauchhammer bezogen:
1. Für wie viele Familien/Kinder sind MitarbeiterInnen im Jugendamt Lauchhammer jeweils zuständig?
2. Wie häufig führen MitarbeiterInnen des Jugendamtes Lauchhammer Hausbesuche durch?
3. Bei wie vielen Hausbesuchen lernen die MitarbeiterInnen des Jugendamtes Lauchhammer tatsächlich das Kind/die Kinder kennen?
4. Wie häufig bestellen MitarbeiterInnen des Jugendamtes Lauchhammer die Familien ins Jugendamt ein?