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Kiessandtagebau Althüttendorf

Kleine Anfrage „Kiessandtagebau Althüttendorf“ herunterladen (PDF, 18 KB)

(Nr. 864 – Axel Vogel) Die Abbaufläche des Kiessandtagebau Althüttendorf soll durch einen Nassschnitt erweitert werden. Im Bereich des gegenwärtigen Trockenabbaus im s.g. „Ostfeld“ soll auf einer Fläche von 49,9 ha der Nassschnitt in einem bis zu 10m tiefen Tagebaugewässer erfolgen, was eine Beeinflussung des lokalen Grundwasserregimes zur Folge hat. Da der obere ungedeckte Grundwasserleiter von Norden her zum geplanten Vorhaben hin abfällt, bedeutet ein Anschnitt des Leiters eine Grundwasserabsenkung entgegen dem Gefälle.

Unmittelbar nördlich dieser Aufschlussfläche befinden sich nicht nur das FFH-Gebiet „Groß Ziethen“ und das SPA-Gebiet „Schorfheide-Chorin“, sondern auch die Schutzzone I des NSG „Grumsiner Forst / Redernswalde“ des Biosphärenresevats „Schorfheide Chorin“ für welche die Aufnahme in das UNESCO-Weltnaturerbe beantragt wurde. Die genannten Gebiete sind reich an Seen, Feuchtgebieten und temporären Kleingewässern. Diese Naturausstattung ist ein wesentlicher Grund für die Nominierung.

Nach den UNESCO Empfehlungen (Recommendation concerning the Protection, at National Level, of the Cultural and Natural Heritage, 1972) ist die Verträglichkeit zwischen dem Naturerbe und seiner Umgebung von größter Bedeutung und sollte weder gestört noch zerstört werden. Für die Gebiete der Natura 2000 Kulisse ist zudem eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes erforderlich, was durch eine Absenkung des Grundwasserstandes in dem betroffenen Bereich eintreten könnte.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für den beantragten Abbau von Kiessand im Nassschnittverfahren und bis wann eine Entscheidung zu erwarten?
2.Wie soll eine Beeinträchtigung der angrenzenden im FFH-Gebiet „Groß Ziethen“ liegenden Gewässer verhindert werden?
3.Welche Erkenntnisse konnten aus dem momentan laufenden Probeversuch gewonnen werden, bei dem das Verhalten des Grundwasserleiters im Fall des Nassschnittes simuliert werden soll?
4.In wie weit wurden die Bemühungen um das Weltnaturerbe „Grumsiner Forst“ und die damit verbundenen Kriterien der UNESCO dabei mit einbezogen? Wurde die geplante Pufferzone berücksichtigt?
5.Wie werden die Grundwasserpegel in der Umgebung sowie die Pegel in den angrenzenden Oberflächengewässern überwacht und wo und in welchen Zeitabständen werden die Ergebnisse veröffentlicht?
6.Erachtet die Landesregierung es als sinnvoll bei der Verwendung von Grundwasser aus den Grundwasserleitern zu industriellen Zwecken keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu fordern?
7.Durch den Baubetrieb wurden Offenlandlebensräume für seltene und bedrohte Tierarten geschaffen. In welchen Umfang ist ein Erhalt dieser Lebensräume als Ausgleich für den Eingriff vorgesehen und soll auch ein Restsee zu diesem Zweck erhalten bleiben?