Zum Inhalt springen

Juniorwahlen in Brandenburg

(Nr. 2688 - Marie Luise von Halem und Ursula Nonnemacher) Mit der Einführung des Wahlrecht ab 16 im Land Brandenburg können bei den Kommunal- und Landtagswahlen im Jahr 2014 erstmals landesweit Jugendliche bis einschließlich Geburts-jahrgang 1998 teilnehmen. Die Bundestagswahl im Jahr 2013 kann diesen Jugendlichen die Chance einer Art Generalprobe bieten, wenn wie im Januar 2013 in Niedersachsen durchgeführt, auch in Brandenburg sogenannte „Juniorwahlen“ statt finden.

>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Unterstützt die Landesregierung das Projekt „Juniorwahl“ vor Bundes- oder Landtagswahlen in Brandenburg? Und wenn ja, wie?

  2. Wie sehen die Planungen der Landesregierung bezüglich „Juniorwahlen“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2013 aus? Werden diese zentral koordiniert? Wenn ja, von wem?

  3. An wie vielen Schulen in Brandenburg soll eine „Juniorwahl“ 2013 durchgeführt werden und wie können sich Schulen für die Durchführung einer „Juniorwahl“ bewerben?

  4. Wie werden die „Juniorwahlen“ in Brandenburg finanziert?

  5. Sind die „Juniorwahlen“ in das Konzept „Förderung der Beteiligung von Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ eingebettet?

  6. Wo fanden bisher „Juniorwahlen“ seit 2004 statt? (Bitte nach Anzahl der Orte, Schulen, Schulformen, Landkreisen und kreisfreien Städten und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln.)

  7. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den bisherigen „Juniorwahlen“, die in Brandenburg statt gefunden haben?

  8. Wie sehen die Planungen bezüglich „Juniorwahlen“ im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 aus?

  9. An wie vielen Schulen in Brandenburg soll eine „Juniorwahl“ 2014 durchgeführt werden?