Zum Inhalt springen

Ist Brandenburg auf den nächsten Wisent vorbereitet?

Kleine Anfrage „Ist Brandenburg auf den nächsten Wisent vorbereitet?“ herunterladen (PDF, 134 KB)

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land-wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkungen des Fragestellers

Am 13. September wurde auf Veranlassung des Ordnungsamtes Lebus ein streng geschützter freilaufender Wisent in der Nähe der Stadt Lebus erschossen. Als Begründung wurde aufgeführt, dass von dem Tier möglicherweise ei-ne Gefahr ausgehe. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hat sich das Tier auf polnischer Seite jedoch schon seit längerer Zeit friedlich aufgehalten. Die Umweltorganisation WWF hat Strafanzeige gegen den Ordnungsamtsleiter wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz gestellt. Der Umweltminister äußerte, er hoffe, in Zukunft werde eher zum Telefonhörer als sofort zur Waffe gegriffen.

Frage 1:

Wie viele frei laufende Wisente leben in Polen und wie viele in der Grenzregion zu Brandenburg?

Frage 2:

Welchen Aktionsraum haben Wisente und wie schätzt die Landesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass erneut Wisente die polnische Grenze überqueren?

Frage 3:

Gibt es in Polen besenderte Tiere? Und wenn ja, hat Brandenburg Zugriff auf die aktuellen räumlichen Daten?

Frage 4:

Gibt es in Polen eine/n zentrale/n AnsprechpartnerIn, der in Bezug auf die Wisentvorkommen kontaktiert werden kann?

Frage 5:

Ist der Landesregierung bekannt, welche Handlungsempfehlungen es auf polnischer Seite zum Umgang mit frei-laufenden Wisenten gibt?

Zu den Fragen 1 bis 5:

Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.

Frage 6:

Ist geplant, einen Handlungsleitfaden für Brandenburg zu erstellen, der regelt, wie im Fall eines erneuten Wisent-vorkommens vorgegangen werden sollte? Wenn ja, was soll er beinhalten? Wenn nein, warum nicht?

Frage 8:

Welche Maßnahmen sind von Seiten der Landesregierung und der Landkreise geplant, um weitere Vorfälle wie in Lebus zu verhindern?

Zu den Fragen 6 und 8:

Es ist vorgesehen, Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang von Wisenten im Rahmen anstehender Dienstbesprechungen sowohl mit den unteren Jagdbehörden als auch den unteren Naturschutzbehör-den zu erörtern.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, rechtliche Verhaltensregeln zum Umgang mit Wisenten in einem Merk-blatt zusammenzufassen und den vorgenannten Behörden, auch zur Weitergabe an Dritte, zur Verfü-gung zu stellen.

Frage 7:

Wer sollte auf kommunaler und auf Landesebene im Falle eines erneuten Wisentvorkommens in Brandenburg einbezogen werden und wer sind die konkreten AnsprechpartnerInnen?

Zu Frage 7:

Der Wisent unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht und damit der Zuständigkeit der Jagdbehörden.

Über die Einbindung weiterer Behörden ist im konkreten Einzelfall situationsbezogen zu entscheiden.