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Investitionsförderung Schweinemastanlage Haßleben

Kleine Anfrage „Investitionsförderung Schweinemastanlage Haßleben“ herunterladen (PDF, 80 KB)

(Nr. 3007 – Axel Vogel und Sabine Niels) Der Investor Harrie van Gennip hat kürzlich die Genehmigung für die Errichtung der umstrittenen Schweinemastanlage mit 37.000 Tierplätzen am Standort Haßleben erhalten. Der Investor will laut Presseberichten eine zweistellige Millionensumme investieren, kann mit dem Bau jedoch erst beginnen, wenn Gerichte über eingehende Klagen entschieden haben.

In Brandenburg bietet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft finanzielle Förderungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen an. Nach den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag-rarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zählen hierzu auch die Errichtung von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen unter Berücksichtigung des Tier- und Umweltschutzes. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 bis 35 % bis zu einem förderfähigen Investitionsvolumen von 2 Mio. Euro und wird als Zuschuss gewährt. Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten kann ein Zuschuss von 45 % gewährt werden. Die Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Hat der Investor der umstrittenen Schweinemastanlage in Haßleben einen Antrag auf Investitionsförderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt?
  2. Wurde/wird eine einzelbetriebliche Investitionsförderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg bewilligt?
  3. Wenn nein, sind andere Fördermittel für dieses Investitionsprojekt in Aussicht gestellt worden bzw. wird darüber verhandelt?
  4. Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen erhält der Investor entsprechende Fördermittel vom Land Brandenburg?