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Illegale Abfälle in Tagebauen – kein Ende in Sicht?

Kleine Anfrage „Illegale Abfälle in Tagebauen – kein Ende in Sicht?“ herunterladen (PDF, 613 KB)

(Nr. 2517 – Benjamin Raschke) In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Drucksache 6/2099 hatte die Landesregierung eine Übersicht illegaler Abfallverbringungen der unter Bergaufsicht stehenden Tagebaue gegeben, ebenso zu ersten Sicherungsmaßnahmen. In einer Reihe von Fällen wurde demnach das betreffende Unternehmen zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. In mehreren Fällen ist jedoch nur eine „verhältnismäßige Sicherungs- und Sanierungsvariante“ und damit nur eine Teilentsorgung des Abfalls angeordnet worden. Der getrennte Abfall durfte nach „qualifizierter Abdeckung“ weiter in den Tagebauen zwischengelagert werden. Damit liegt ein Teil der gefährlichen Fracht immer noch in den Tagebauen und wurde nicht vollständig entsorgt, obwohl die Unternehmen weiter am Markt und auch als Abfallentsorger tätig sind.

Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Tagebauen liegen nach wie vor Teilmengen der illegalen Abfallverbringung, in welchen Mengen und von welchen Abfallentsorgern (bitte tabellarische Übersicht)?
2. Ist bekannt, welche Fremdstoffe in welcher Konzentration in diesen Fraktionen vorhanden sind und welche möglichen Gefährdungen könnten davon ausgehen? Wenn ja, bitte angeben. Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung, um dies festzustellen?
3. Wurden bei der Genehmigung der Zwischenlagerungen zusätzlich entsprechende Sicherheitsleistungen von den betroffenen Unternehmen hinterlegt, um für die Zukunft sicher zu stellen, dass in diesen Fällen keine öffentlichen Mittel für die Entsorgung benötigt werden? Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet, wenn ja, wurden die Sicherheitsleistungen entsprechend der Menge und Entsorgungskosten der zwischengelagerten separierten Fraktionen vorgenommen?
4. Gibt es Auflagen für Zeitpläne für die jeweiligen Betreiber bezüglich der zügigen und vollständigen Entsorgung der verbliebenen separierten Teilfraktionen und wie sehen diese im Einzelnen aus?
5. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die vollständige Entsorgung der Zwischenlagerungen im Tagebau in der Fresdorfer Heide aus (siehe auch meine Kleine Anfrage Drucksache 6/3436)?
6. Gab es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der in der o.g. Anfrage erwähnten Unternehmen, welche heute noch als Abfallentsorger im Land Brandenburg tätig sind? Mit welchem konkreten Ergebnis?
7. Gibt es neue Anträge auf Betreiben von Abfallanlagen durch Unternehmen, denen das illegale Verbringen von Abfällen in Brandenburg nachgewiesen werden konnte? Wenn ja, hat die Landesregierung die Zuverlässigkeit nach KrWG § 36, Absatz 1, Punkt 2 geprüft und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?