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Holzeinschlag eines Solinger Holzhändlers in Brandenburg

Kleine Anfrage „Holzeinschlag eines Solinger Holzhändlers in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 15 KB)

(Nr. 339 – Axel Vogel) In Prenden, in Weisen bei Perleberg und am Fuchsbau bei Fürstenwalde wurden kurz nach deren Veräußerung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch den Erwerber massive Holzeinschläge durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Informationen darüber, ob der neue Eigentümer dieser Flächen, ein Solinger Holzhändler, außer den Forstflächen in Prenden, in Weisen bei Perleberg und am Fuchsbau bei Fürstenwalde noch weitere Forstflächen in Brandenburg erworben hat; und wenn ja, wo?
2. Wie hat die Landesforstverwaltung die vom neuen Eigentümer in Prenden, in Weisen bei Perleberg und am Fuchsbau bei Fürstenwalde vorgenommenen Einschläge und ggf. an anderen Orten in Brandenburg forstrechtlich bewertet? Liegen hier aus Sicht der Landesregierung Verstöße gegen das Landeswaldgesetz, insbesondere gegen das Kahlschlagsverbot vor; und wenn ja, welche; und wenn nein, warum nicht?
3. Falls forstrechtliche Verstöße festgestellt wurden: Welche Sanktionen hat die Landesforstverwaltung jeweils gegen den Eigentümer verhängt?
4. Sofern keine Sanktionen verhängt wurden, obwohl Verstöße gegen das Landeswaldgesetz festgestellt wurden: Womit wird das begründet?
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die vorgenommenen Einschläge des Eigentümers auch dort in der Sache inakzeptabel sind, wo die Grenzen des Landeswaldgesetzes gerade noch eingehalten wurden, und wenn nein, warum nicht?
6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Beispiel der oben genannten Einschläge, der die Grenzen des Landeswaldgesetzes beim Kahlschlagverbot offenbar gezielt bis zum Äußersten ausgeschöpft hat, zeigt, dass die Regelungen des Kahlschlagverbotes im Brandenburger Waldgesetz zu weit gefasst sind, und wenn nein, warum nicht?
7. Wie sollte im Lichte der Erfahrungen mit den Einschlägen des Solinger Holzhändlers aus Sicht der Landesregierung das Kahlschlagverbot im Landeswaldgesetz zukünftig gefasst werden, um massive Einschläge wie in Prenden, Weisen und am Fuchsbau zukünftig ausschließen zu können?