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Haltung von Kaninchen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Haltung von Kaninchen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 23 KB)

(Nr. 635 – Sabine Niels) Die Haltung von Zucht- und Mastkaninchen ist aus Tierschutzsicht in Deutschland und der EU bislang nicht hinreichend geregelt. Auf Grund von mangelnden Umsetzungsvorgaben werden Tierschutzgesetze mehr oder weniger lax eingehalten. Die Kaninchen vegetieren in viel zu engen, mehrstöckigen Drahtkäfigen dahin und ziehen sich gravierende Verletzungen zu. Der Bewegungsmangel führt zu Wirbelsäulenverkrümmungen und Gelenkverletzungen. Das Futter ist einzig und allein auf eine schnelle Gewichtszunahme ausgerichtet, der fehlende Rauhfutteranteil aus Heu führt zu Störungen im Magen-Darm-Trakt der Tiere. Dies führt dazu, dass die Tiere unnötig unter Krankheiten und Fehlbildungen leiden. Die Missstände in der Kaninchenhaltung sind seit Jahren bekannt. Denn immer wieder wird durch Verbraucher- und Tierschutzorganisationen auf unzureichende Haltungsbedingungen von Kaninchen hingewiesen. Zuletzt sorgte ein ARD-Beitrag in „Report Mainz" am 22. März 2010 für Aufsehen. VerbraucherInnen waren empört, was das Auslisten von Kaninchenfleisch beim Handel zur Folge hatte. Trotzdem gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gesetzliche Vorschriften für Haltung, Transport und Schlachtung von Kaninchen. De facto müssen die Betriebe zwar die grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes einhalten, die vorschreiben, dass ein Tier seiner Art und sei nen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden muss. Doch ohne klare Umsetzungsvorgaben und strenge Kontrollen lässt sich dies in den Betrieben nicht durchsetzen. Das Bundesagrarministerium hat seine Tatenlosigkeit bislang damit gerechtfertigt, dass die Qualitätsgemeinschaft Kaninchen ein freiwilliges Gütesiegel erarbeitet hat. Videoaufzeichnungen aus diesem Jahr belegen aber, dass selbst in Mastanlagen, die dieses Siegel tragen, der Tierschutz mit Füßen getreten wird. An einer gesetzlichen Regelung führt daher kein Weg vorbei. Es liegen ausreichend Erkenntnisse über die Ansprüche von Kaninchen an ihre räumliche und soziale Umgebung vor, um Vorschriften zur artgerechten Haltung zu erlassen und so dem Tierschutzgedanken endlich in angemessener Form Rechnung zu tragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kaninchenmastanlagen gibt es in Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Ort und Anzahl der Tiere)? Welche Erweiterungen bzw. Neubauten sind bekannt?
2. Wann und in welchem Rhythmus wurden die oben genannten Betriebe in den letzten fünf Jahren durch die Veterinäre geprüft?
3. Nach welchen Mindestkriterien überprüfen sie die Anforderungen des Tierschutzgesetzes?
4. Was sind die Erfahrungen der Veterinäre bezüglich der Haltungsbedingungen? Welche Mängel wurden ggf. festgestellt?
5. Welche Folgen haben bei der Kontrolle ggf. festgestellte Mängel gehabt?
6. Ist die Landesregierung dazu bereit, für die Haltung von Zucht- und Mastkaninchen verbindliche tierschutzgerechte Mindeststandards festzulegen?
7. Wird sich die Landesregierung im Bundesrat für strenge Mindeststandards für die Haltung und für ein System zur Herkunftskennzeichnung für Mastkaninchen einsetzen, wenn nein, warum nicht?
8. Welchen Bedarf und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für ein Landesförderprogramm zur „artgerechten Tierhaltung“ für die gewerbliche Kaninchenhaltung zu entwickeln?
9. Welche Möglichkeiten bestehen artgerechte Tierhaltungssysteme für die Kaninchenmast durch die Brandenburger Landwirtschaftsforschung weiter zu entwickeln und ggf. warum nicht?