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Haftkapazitäten in Brandenburg und Angebot an Berlin

Kleine Anfrage „Haftkapazitäten in Brandenburg und Angebot an Berlin“ herunterladen (PDF, 78 KB)

(Nr. 555 – Sabine Niels) Anfang Februar 2010 fand ein Treffen zwischen Minister Dr. Schöneburg und der Justizsenatorin Frau von der Aue statt, in dem unter anderem die Haftplatzsituation der beiden Länder (Bedarf Berlins an Haftplätzen und Minderauslastung in Brandenburg) thematisiert wurde. Ein konkretes Ergebnis gab es nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Haftplätze und wie viele Strafgefangene gibt es aktuell in Brandenburger Strafvollzug? Wie viele dieser Strafgefangene sind männlich/weiblich? Wie viele befinden sich im offenen/geschlossenen Vollzug? Wie viele befinden sich im Jugendstrafvollzug?
2. Welche Belegung im Brandenburger Strafvollzug gab es im Jahresdurchschnitt 2005, 2006, 2007, 2008, 2009?
3. Welche Annahmen gibt es über die künftige Entwicklung der Inhaftiertenzahlen?
4. In welchem Umfang sind die einzelnen Brandenburger Justizvollzugsanstalten bei jeweils welcher Kapazität belegt? Wie viele Haftplätze sind in welchen JVAen nicht belegt?
5. Was kostet ein Brandenburger Haftplatz durchschnittlich pro Tag und Inhaftiertem und wie haben sich die Tageshaftungskosten in den letzten Jahren entwickelt (jeweils mit und ohne Baukosten)?
6. Welche Tageshaftungskosten bestünden bei einer Belegung von
a) 90%
b) 100 %?
7. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts des Leerstandes in bestehenden Vollzugsanstalten den Plan des Berliner Senats, eine neue Vollzugsanstalt in Brandenburg (Großbeeren) zu bauen?
8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem Land Berlin Haftkapazitäten in Brandenburg zur Verfügung zu stellen oder gesamte Anstalten oder Anstaltsbereiche zu übertragen?
9. In welchem Umfang, in welchem Zeitraum und zu welchen Konditionen könnten in welchen Vollzugsanstalten insbesondere Haftplätze für den geschlossenen Männervollzug zur Verfügung gestellt werden?
10.In welcher Weise hat die Brandenburger Landesregierung dem Berliner Senat ein Angebot unterbreitet zur Unterbringung von Berliner Strafgefangenen in bestehenden Brandenburger Vollzugsanstalten? Welche diesbezüglichen Gespräche oder Schreiben gab es wann und mit welchem Inhalt?
11.Welche weiteren Gespräche, Verhandlungen, Prüfungen sind zwischen der Brandenburger Landesregierung und dem Berliner Senat beabsichtigt oder laufen bereits? Gibt es bereits erste Ergebnisse?
12.Wie beurteilt die Landesregierung die rechtlichen Möglichkeiten
a) einer gemeinsamen Vollstreckungsplanung mit dem Land Berlin;
b) der Übertragung ganzer Anstalten oder Anstaltsbereiche an Berlin?
Wie schätzt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Urteils des Berliner Kammergerichts vom 12.9.2008 (2 Ws 770/07 Vollz) ein?
13.Welche Modelle der Unterbringung von Strafgefangenen in einem anderen Bundesland sind von der Landesregierung geplant? In welchen anderen Bundesländern wird dies bereits praktiziert oder angestrebt? Wie wird in diesen Fällen der Grundsatz der ortsnahen Unterbringung berücksichtigt?
14.a) Ist der Landesregierung bekannt, dass nach Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 3.11.2009 (184/07) und ihm folgend des Berliner Kammergerichts in der Berliner JVA Tegel Teilanstalt I Strafgefangene insbesondere wegen zu geringer Haftraumgröße und nicht abgetrennter Toilette menschenunwürdig untergebracht sind?
b) Ist gewährleistet, dass die Brandenburger Haftplätze den Ansprüchen dieser Rechtssprechung genügen?
c) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, kurzfristig eine Unterbringung von in Berlin menschenunwürdig Inhaftierten in Brandenburg anzubieten? (Aktuelle Belegung Teilanstalt I der JVA Tegel: 226 Inhaftierte bei einer
Kapazität von 232 laut Berliner Belegungszahlen vom 21.4.2010)
15.Hält die Landesregierung ihr Angebot an Berlin aufrecht und ist sie bereit, es in Verhandlungen weiter zu konkretisieren?