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Gründe für Remonstrationen, Disziplinarverfahren und vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand

Kleine Anfrage „Gründe für Remonstrationen, Disziplinarverfahren und vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand“ herunterladen (PDF, 98 KB)

(Nr. 648 – Sabine Niels) Nach § 36 Abs. 1 und 2 Beamtenstatusgesetz tragen Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen (sog. Remonstration). Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen (§ 18 Abs. 1 Landesdisziplinargesetz). Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand erfolgt entweder auf eigenen Antrag (§ 46 Abs. 1 Landesbeamtengesetz) oder wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit besteht (§ 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz). Leider scheint es vorzukommen, dass Beamte gezielt aus dem Dienst „entfernt" werden, weil sie Kritik äußern. Als Beispiel sei auf den Umgang mit vier hessischen Steuerfahndern verwiesen, die mittlerweile in den Ruhestand versetzt wurden (siehe Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag vom 19. Januar 2010, Drucksache 18/1790).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Remonstrationen wurden in den Jahren 2003 bis 2008 registriert (bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln)?
2. In wie vielen Fällen musste die dienstliche Anordnung daraufhin nicht mehr ausgeführt werden?
3. Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2003 bis 2008 geführt (bitte nach Jahren und Dienstvergehen aufschlüsseln)?
4. In wie vielen dieser Disziplinarverfahren
a) wurde dem Beamten eine Straftat zum Vorwurf gemacht?
b) bestand der Vorwurf in der Verletzung einer bußgeldbewährten Pflicht?
c) ging es um die Verletzung von allgemeinen Beamtenpflichten wie der Treuepflicht, der Verschwiegenheitspflicht und der Weisungsgebundenheit?
5. Welche Sanktionen wurden infolge der Disziplinarverfahren verhängt (bitte entsprechend § 5 Abs. 1 Landesdisziplinargesetz aufschlüsseln nach Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)?
6. Wie viele Beamte, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, hatten zuvor remonstriert?
7. Wie viele Beamte des Landes Brandenburg sind in den Jahren 2003 bis 2008 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie viele vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand erfolgten aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit und wie viele auf Antrag des Betroffenen?
9. Welche Ursachen gab es für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand (bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit)?
10. Wie viele Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, hatten zuvor remonstriert?
11. Gegen wie viele Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, war zuvor ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden?