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Gewaltprävention an Schulen

Kleine Anfrage „Gewaltprävention an Schulen“ herunterladen (PDF, 16 KB)

(Nr. 884 – Marie Luise von Halem) Die Landesregierung fördert über den Landespräventionsrat verschiedene Projekte zur Gewaltprävention an Schulen im Land Brandenburg. Das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen soll dabei gestärkt und ihre Fähigkeit, zu kommunizieren und Probleme zu lösen, entwickelt werden. Die pädagogische Wirksamkeit dieser Projekte ist dabei eng mit den angewandten Methoden verknüpft. Am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) wurde das Konzept „PIT – Schulische Prävention im Team“ erarbeitet. Daneben existiert das Anti-Bullying-Konzept der Polizei. Die Wirksamkeit der unterschiedlichen Methoden der beiden Konzepte werden unter pädagogischen Fachleuten intensiv diskutiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verbindlichkeit hat das PIT-Konzept für Gewaltpräventionsprojekte an Schulen in Brandenburg?
2. Wie passt sich das Anti-Bullying-Konzept, das seit dem Schuljahr 2006/2007 in Zusammenarbeit zwischen dem Polizeipräsidium Potsdam und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin durchgeführt wird, in die Vorgaben des PIT-Konzeptes ein?
3. Welche Methoden kommen im PIT-Konzept zur Anwendung?
4. Welche Methoden kommen im Anti-Bullying-Konzept zur Anwendung?
5. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der beiden Konzepte und ihrer Methoden im Vergleich aus pädagogischer Sicht?
6. Welche fachlichen und personellen Kompetenzen zur Prävention und Intervention werden im PIT-Konzept bei den pädagogischen Fachkräften (Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher usw.) vermittelt bzw. sollen vermittelt werden?
7. Welche fachlichen und personellen Kompetenzen zur Prävention und Intervention werden im Anti-Bullying-Konzept bei den pädagogischen Fachkräften (Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher usw.) vermittelt bzw. sollen vermittelt werden?
8. Welche sozialen Kompetenzen und Handlungskompetenzen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch das PIT-Konzept zur Lösung von Lehrer-Schüler-Konflikten vermittelt werden?
9. Welche sozialen Kompetenzen und Handlungskompetenzen sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch das Anti-Bullying-Konzept zur Lösung von Lehrer-Schüler-Konflikten vermittelt werden?
10. Inwiefern entspricht es einem abgestimmten Vorgehen der Landesregierung zur Gewaltprävention an Schulen, wenn nachgeordnete Behörden des Innenministeriums das Anti-Bullying-Konzept bei kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern im Land einseitig propagieren, wie durch den Potsdamer Polizeipräsidenten Rainer Kann in der Sitzung des Hauptausschusses der Landeshauptstadt Potsdam am 12. Mai 2010 geschehen?