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Gewässerbelastung durch Abwässer einer Biogasanlage in Hessenhöhe

Kleine Anfrage „Gewässerbelastung durch Abwässer einer Biogasanlage in Hessenhöhe“ herunterladen (PDF, 163 KB)

(Nr. 3655 – Axel Vogel) 2006 wurde in Hessenhöhe in der Gemeinde Temmen-Ringenwalde im Landkreis Uckermark eine Biogasanlage genehmigt. Am 27.03.2014 stellten Mitarbeiter der Landeswaldoberförsterei Reiersdorf fest, dass aus der Anlage permanent flüssige Abfallstoffe in die freie Landschaft, vor allem in ein angrenzendes Erlenbruch (NSG und FFH „Poratzer Moränenlandschaft), abfließen. Die Oberförsterei erstattete am 04.04.2014 nach einem vorangegangenen Vor-Ort-Termin mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark Anzeige bei dieser Behörde. Die Untere Wasserbehörde entnahm in der Folge Proben aus den umliegenden Gewässern und stellte eine signifikante Überschreitung von Grenzwerten bezüglich Nährstoffgrenzen (Phosphate, Stickstoff, andere) fest.

Ich frage die Landesregierung:

1. Existiert für die Biogasanlage ein Entwässerungs- und Rohrleitungsplan (Bestandsplan), wie in der Genehmigung gefordert?
2. Wenn ein Entwässerungs- und Rohrleitungsplan (Bestandsplan) existiert, welches Datum hat er und wurde er mit allen zuständigen Behörden abgestimmt?
3. Wenn der Entwässerungsplan existiert, ist die Zuleitung, über die die Abfallstoffe in den Wald gelangen, dort aufgeführt?
4. Wäre die Genehmigung ohne einen existierenden Entwässerungs- und Rohrleitungsplan ungültig?
5. Wird die Dichtung der Behälter und des Silos überwacht? Falls Ja, von wem und wie oft? Falls Nein, warum nicht?
6. Existiert für die Biogasanlage in Hessenhöhe ein Entsorgungsplan für Gärreste und Siloabwässer?
7. Warum hat die Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark sowie die LUGV-Behörden/ Anlagenüberwachung RO 3 Landesregierung, nachdem sie über die Missstände informiert wurden, nicht reagiert und bis zur Klärung einen sofortigen Stopp der Anlage angeordnet?