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Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen der Justiz und an den juristischen Fakultäten der Universitäten

Kleine Anfrage „Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen der Justiz und an den juristischen Fakultäten der Universitäten“ herunterladen (PDF, 82 KB)

(Nr. 2063 – Marie Luise von Halem, Sabine Niels und Ursula Nonnemacher) Der Anteil der Frauen, die das erste sowie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolvieren, ist seit mehreren Jahren nahezu genauso hoch wie der der Männer. Im Jahr 2001 legten 47,99 Prozent der Studentinnen das erste juristische Staatsexamen ab. Die Quote der erfolgreichen Referendarinnen belief sich auf 45,32 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2001). Bis 2008 stieg der Anteil der Frauen in der juristischen Ausbildung leicht an. So lag der Anteil der Jurastudentinnen 2008 bei 51 Prozent, der der Rechtsreferendarinnen bei 51,8 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2008). Der Anteil der Richterinnen an den Amtsgerichten lag im Jahr 2010 bei 41,8 Prozent (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Amtsgerichte, Stand vom 1. Juli 2010). Umso mehr verwundert es, dass der Frauenanteil in der höheren Richterschaft weiterhin gering bleibt. Das gleiche gilt für alle Instanzen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeiten.

2009 waren 35,6 Prozent der Richterstellen an den Landgerichten mit einer Frau besetzt (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Landgerichte, Stand vom 1. Juli 2010), an Oberlandesgerichten waren es im Bundesdurchschnitt
im gleichen Jahr 29,9 Prozent (Bundesamt für Justiz, Personalstand der Landgerichte, Stand vom 1. Juli 2010). Außerdem sind unter den 24 Präsidenten der Oberlandesgerichte derzeit nur fünf Frauen.

Dagegen zeichnet sich an den Sozialgerichten eine Konzentration der Richterinnen ab. Der Anteil von Richterinnen an allen Instanzen der Sozialgerichten lag bei 40,39 Prozent im Jahr 2008 (Bundesamt für Justiz, Gesamtstatistik der Anzahl der Richter, Staatsanwälte und Vertreter des öffentlichen Interesses in der Rechtspflege, Stand
vom 30. Oktober 2009). Wie die Zahlen darlegen, ist der Anteil von Frauen in höheren Richterämtern sowie in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nach wie vor gering, obwohl sie für die Ausübung des Richteramtes genauso gut ausgebildet und qualifiziert sind wie Männer. Besonders auffällig ist der Unterschied auch an den juristischen Fakultäten der Universitäten. Der Professorinnenanteil ist mit 13,7 % äußerst gering. Selbst in den Naturwissenschaften ist der Anteil der Frauen in der Professorenschaft höher.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Richterinnen und Präsidentinnen
a. an den Landgerichten und am Oberlandesgericht?
b. an den Verwaltungsgerichten und am Oberverwaltungsgericht?
c. am Finanzgericht?
2. Worin sieht die Landesregierung die Gründe für den geringen Anteil von Richterinnen und Präsidentinnen an
a. den Landgerichten und am Oberlandesgericht?
b. an den Verwaltungsgerichten und am Oberverwaltungsgericht?
c. am Finanzgericht?
3. Welche Organe wirken bei der Einstellung und Beförderung von Richtern und Richterinnen an Landgerichten, Oberlandesgericht, Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgericht und Finanzgericht mit? Wie hoch ist der Frauenanteil in diesen Organen?
4. Wie laufen Einstellungs- und Beförderungsverfahren an Landgerichten, Oberlandesgericht, Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgericht und Finanzgericht ab?
5. Welche Rolle spielen Gleichstellungsbeauftragte bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren an Landgerichten, Oberlandesgericht, Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgericht und Finanzgericht und auf welche Weise können sie Einfluss auf die Verfahren nehmen?
6. Findet eine Zusammenarbeit zwischen den Gleichstellungsbeauftragten auf den unterschiedlichen Gerichtsebenen statt? Wenn ja, wie gestaltet sich diese?
7. Warum ist an den Sozialgerichten und Amtsgerichten ein höherer Frauenanteil in der Richterschaft zu verzeichnen als an den Finanz- und Verwaltungsgerichten einerseits und an Landgerichten und Oberlandesgericht andererseits?
8. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes für den öffentlichen Dienst in Bezug auf die Richterschaft ausreichend sind? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung den dennoch anhaltend niedrigen Frauenanteil an Landgerichten, Oberlandesgericht, Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgericht und Finanzgericht? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil zu erhöhen?
9. Wie hoch ist der Anteil der Professorinnen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten? Worin sieht die Landesregierung die Gründe für den geringen Anteil von Professorinnen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten?
10.Welche Organe wirken bei den Berufungsverfahren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten mit? Wie hoch ist der Frauenanteil in diesen Organen?
11.Wie laufen Berufungsverfahren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten ab?
12. Welche Rolle spielen Gleichstellungsbeauftragte bei Berufungsverfahren an Universitäten und auf welche Weise können sie Einfluss auf die Verfahren nehmen?
13.Warum ist der Anteil der Professorinnen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten im Vergleich zu dem Anteil der Professorinnen in anderen Disziplinen bzw. Fakultäten besonders gering?
14.Sind die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Berufung von Professorinnen und Professoren ausreichend? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung den anhaltend niedrigen Frauenanteil unter den Juraprofessoren? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil zu erhöhen?