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Gesundheitliche Risiken durch Alkoholkonsum

Kleine Anfrage „Gesundheitliche Risiken durch Alkoholkonsum“ herunterladen (PDF, 214 KB)

In der Fragestunde der 47. Sitzung des Landtages Brandenburg schätzte die Landesregierung, vertreten durch Herrn Staatssekretär Kralinski, die Wahrscheinlichkeit, bei „übermäßigem Konsum“ von Alkohol gesundheitliche Schäden davonzutragen, lediglich als eine „theoretische Möglichkeit“ ein und verglich die gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums mit denen des Verzehrs von Hausmacherleberwust und Mettwurst. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. gibt die Zahl der bundesweit an Alkoholsucht leidenden Menschen mit 1,8 Millionen an und sieht Alkoholkonsum als dritthöchsten Risikofaktor für Krankheit und Tod. Hinsichtlich der Menge konsumierten Alkohols definiert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. einen für erwachsene Frauen und Männer riskanten Konsum von Alkohol bereits ab einer Menge von 12g beziehungsweise 20g täglich. Diese Menge entspricht einer beziehungsweise zwei Flaschen Bier (0,33l). Jugendliche haben laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. ein gegenüber Erwachsenen erhöhtes Risiko, bei riskantem Konsum negative gesundheitliche Folgen zu erleiden.

Ich frage die Landesregierung:

1) Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass die Wahrscheinlichkeit, bei „übermäßigem Konsum“ von Alkohol gesundheitliche Schäden davonzutragen, lediglich eine „theoretische Möglichkeit“ sei?

2) Wie definiert sie „übermäßigen“ Alkoholkonsum?

3) Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Risiken von gesundheitlichen Schäden durch übermäßigen Alkoholkonsum mit denen gleichzusetzen sind, die durch den übermäßigen Konsum von Fleischprodukten ausgehen?

4) Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., dass Marketing für Alkohol insbesondere auf Jugendliche eine konsumfördernde Wirkung hat?

a) Falls nein, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Zusammenhang zwischen Marketing und Konsum bei Alkohol und auf welchen Studien basieren diese? Bitte jeweils UrheberIn, Erscheinungsjahr und Titel der Studien angeben.

b) Wenn ja, für wie sinnvoll hält die Landesregierung ein Werbeverbot bzw. stärkere Einschränkungen von Werbung für alkoholische Produkte, welche es in vielen europäischen Ländern bereits gibt? Welche Aktivitäten hat sie diesbezüglich bereits gezeigt?

5) Wie bewertet sie die Aussage des Bierbotschafters, Biertrinken sei sein Hobby (unabhängig von der Ernsthaftigkeit), vor dem Hintergrund ihrer eigenen Aussage: „Durch einen reflektierten Umgang mit Alkohol können Erwachsene das Trinkverhalten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen maßgeblich mit beeinflussen. Das kritische Bewusstsein bei Erwachsenen für den eigenen Alkoholkonsum und die eigenen Vorbildfunktion muss geschärft werden.“? Hat die Landesregierung ihre oben dargestellte Einschätzung mit dem von ihr unterstützten Bierbotschafter abgesprochen?

a) Wenn nein, warum nicht? Plant sie ein Gespräch, um den Bierbotschafter des Landes über ihre diesbezüglichen Einschätzungen zu informieren?

b) Wenn ja, welche konsensualen Ergebnisse wurden in dem Gespräch erzielt, wo entstand Dissens?

6) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche, für die der Bierbotschafter als Sportler eine besondere Vorbildfunktion hat, erkennen können, dass dieser lediglich „augenzwinkernd“ Biertrinken als sein Hobby bezeichnet habe, wie es von Herrn Staatssekretär Kralinski dargestellt wurde?

7) Wie will die Landesregierung zukünftig den Zielkonflikt lösen von einerseits der Unterstützung regionaler Produkte und andererseits dem Jugendschutz sowie der Suchtprävention?