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Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Brandenburger Straßen

Kleine Anfrage „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Brandenburger Straßen“ herunterladen (PDF, 69 KB)

(Nr. 556 – Michael Jungclaus) Im Oktober 2007 stellte die Studie „Auswirkungen eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen in Brandenburg“ im Auftrag der Landesregierung fest, dass bei einer angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf den vorhandenen unbegrenzten Streckenabschnitten ein direkter Nutzen für die Allgemeinheit entsteht. Die Studie betont ausdrücklich den Zusammenhang zwischen Höchstgeschwindigkeit und Unfallkosten. Weitgehende Geschwindigkeitsbegrenzungen führen zur Senkung des Unfallrisikos und zur Eindämmung der Unfallkosten, da die Schwere der Verletzung in einem positiven kausalen Zusammenhang mit der Geschwindigkeit besteht.

Insofern tragen Geschwindigkeitsbegrenzungen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Zusätzlich stellt eine Geschwindigkeitsobergrenze einen kostenlosen und unmittelbaren Beitrag zum Klimaschutz dar. Der Klimaschutz und die Verkehrssicherheit ist originäre Landeskompetenz. Insofern ist die Landesregierung in der Pflicht beide Aufgaben maßgeblich voranzutreiben.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Straßenkilometer existieren in Brandenburg? (tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen)
2. Wie viele Kilometer Autobahnen in Brandenburg werden dauerhaft durch Geschwindigkeitsbegrenzungen reguliert? (Aufschlüsselung nach Geschwindigkeitsobergrenzen 60, 80 100, 120, 130)
3. Auf wie vielen Kilometern Bundes- und Landesstraßen wird die von der StVO vorgegebene Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) beschränkt? (Aufschlüsselung nach Bundes- und Landesstraßen und Höhe des Tempolimits)
4. Auf wie vielen Straßenkilometern ist das Überholen für LKWs ab 7,5t verboten? (Aufschlüsselung Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen)
5. Auf wie vielen Straßenkilometern in Brandenburg wird bei der Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen Pkw und LKW unterschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen)
6. In der Plenarsitzung am 20. Januar 2010 sprach sich der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Lärmschutzes an Autobahnen für eine Differenzierung des Tempolimits zwischen LKW und Auto aus. Wie viele Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW plant das Ministerium neu einzuführen? (Aufschlüsselung nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen)
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen und/ oder Landestraßen einzuführen?