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Geruchsimmissionen in Oranienburg OT Germendorf / Emissionen des Abfallzwischenlagers

Kleine Anfrage „Geruchsimmissionen in Oranienburg OT Germendorf / Emissionen des Abfallzwischenlagers“ herunterladen (PDF, 72 KB)

(Nr. 859 – Michael Jungclaus) Die Anfrage bezieht sich auf das mit Bescheid Nr. 010.00.00/08 vom 26.08.2008 durch das Landesumweltamt genehmigte Abfallzwischenlager an der L 172 in 16515 Oranienburg OT Germendorf sowie Beschwerden von AnwohnerInnen über Geruchsimmissionen. Das Abfallzwischenlager befindet sich auf dem Gelände der im Jahre 2005 stillgelegten und teilsanierten Mülldeponie. Es wurde am 02.10.2008 in Betrieb genommen und dient der Lagerung von brennbaren Abfällen in gepressten Rundballen.

Seit der Inbetriebnahme sind im Umfeld der Anlage zunehmend Beschwerden über Geruchsbelästigungen erhoben worden. Die Belästigungen sind nach den Berichten sehr starken Schwankungen unterworfen, insbesondere bei heißen Tagen und bestimmten Windrichtungen werden Geruchsbelästigungen berichtet, die teilweise bis in die Oranienburger Kernstadt hinein wahrzunehmen sind. Den Beschwerden haben sich inzwischen mehrere Hundert Betroffene angeschlossen. Am 07.09.2010 fand eine Begehung der Anlage mit Oranienburger Stadtverordneten und Germendorfer Ortsbeiräten statt. Die gelagerten Ballen waren mit Folie eingeschlagen, die jedoch bei den meisten Ballen verletzt war; von kleinen Beschädigungen, die fast alle Ballen aufwiesen, bis hin zu großen Rissen, die an sichtbaren Stellen teilweise notdürftig mit Klebeband überklebt waren.

Die BesucherInnen nahmen trotz kühler Witterung und deutlichen Windes zwischen den gelagerten Ballen einen ausgeprägten Müllgeruch wahr. Im weiteren Umfeld des Lagers aber auch auf der alten Mülldeponie war eine Geruchsbelastung dagegen nicht wahrnehmbar. Aufgrund der Beschwerden lässt der Betreiber derzeit ein Gutachten über die Geruchsentwicklung anfertigen. Jedoch wurden zum Zeitpunkt der Messungen durch die zeitgleiche Wartung sämtlicher im Lager eingesetzten Technik keine Ein- und Auslagerungsvorgänge oder Bewegungen von Ballen durchgeführt, so dass die Messungen nur einen Teil der Geruchsentwicklung erfassen konnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat es nach der Genehmigung der Anlage am 26.08.2008 Anzeigen oder Genehmigungen von Änderungen der Anlage gegeben oder ist eine diesbezügliche Genehmigung versagt worden? Wenn ja, welcher Art waren die Änderungen?
2. Sind über die Genehmigung hinaus weitere behördliche Anordnungen erlassen worden, die das Zwischenlager betreffen?
3. Die Nebenbestimmung IV.3.5 der Genehmigung schreibt das Vorhandensein von vier Löschwasserbrunnen nach DIN 14220 vor. Nach Aussagen der örtlichen Feuerwehr sind lediglich zwei Brunnen vorhanden. In welcher Form hat oder wird die Landesregierung die Nebenbestimmung IV.3.5 des Bescheides durchsetzen?
4. Auf welche Weise gewährleistet die Landesregierung, dass von der genehmigten Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere Geruchsimmissionen ausgehen, die zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führen?
5. Die Genehmigung geht davon aus, dass von der Anlage keine Geruchsemissionen ausgehen können, da die gelagerten Ballen vollständig von Folie umschlossen sind. Tatsächlich ist die Umhüllung oftmals beschädigt.
a)Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wodurch die Verletzungen der Umhüllung entstehen?
b)Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie mit beschädigten Umhüllungen von Ballen im Inneren der Lagerabschnitte (also bei von außen nicht sichtbaren Ballen) umgegangen wird? Wurde die Einhaltung der Vorgehensweise durch die Landesregierung überwacht?
c)Hält es die Landesregierung für sinnvoll, dem Betreiber eine bestimmte Qualität der Folie vorzuschreiben, um die beobachtete Vielzahl von Beschädigungen zu reduzieren?
d)Welche anderen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder beabsichtigt die Landesregierung ggf. zu ergreifen, um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage insofern sicherzustellen, als die Umhüllung unbeschädigt ihren Zweck erfüllen kann?
6. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz führt im Schreiben an den Beschwerdeführer D. M. vom 30.08.2010 aus: „Der typische Müllgeruch kann durch organische Anhaftungen am Material (…) hervorgerufen werden.“ Wenn also eine Geruchsbelästigung offenbar entgegen den Annahmen des Genehmigungsbescheides möglich ist, beabsichtigt die Landesregierung die im Genehmigungsbescheid vom 26.08.2010 nicht zur Anwendung gekommene TA Luft im Rahmen nachträglicher Anordnungen zukünftig auf die Anlage anzuwenden?
7. Wann ist der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage vor Ort seit der Inbetriebnahme am 02.10.2008 überprüft worden? (Bitte Angabe der Termine)
a)Erfolgte die Überprüfung unangekündigt oder mit Voranmeldung?
b)Was war der jeweilige Gegenstand der Überprüfung?
c)Welche Feststellungen wurden dabei getroffen?
8. Ist die Einhaltung der max. Lagerfrist der Ballen von einem Jahr überprüft worden? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Feststellungen?
9. Sind der Landesregierung Beschwerden von Germendorfer EinwohnerInnen über Geruchsimmissionen bekannt?
10. Wenn ja, wie wurde den Beschwerden – auch unabhängig einer möglichen Verursacherschaft durch das Zwischenlager – nachgegangen?
11. Soweit Geruchsbelästigungen nicht zweifelsfrei dem Zwischenlager zugeordnet werden konnten, welche anderen Ursachen kommen in Frage? Welche anderen Emissionsquellen sind untersucht worden? Mit welchem Ergebnis?
12. Hält es die Landesregierung für erforderlich, die Ursache der Geruchsbelastung weiter zu ermitteln und abzustellen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dafür ergreifen?