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Geplante Fällung der Alleebäume in der Ortsdurchfahrt Falkensee

Kleine Anfrage „Geplante Fällung der Alleebäume in der Ortsdurchfahrt Falkensee“ herunterladen (PDF, 177 KB)

(Nr. 2789 – Ursula Nonnemacher und Michael Jungclaus)

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Fragesteller: Im Falkenseer Stadtentwicklungsausschuss am 6.3.2017 wurden die Öffentlichkeit und die Stadtverordneten mit der Aussage konfrontiert, alle vorhandenen 100 Alleebäume müssten im Zusammenhang mit den geplanten Straßenbaumaßnahmen an der L201 (OD Falkensee, Spandauer Straße, 2. Bauabschnitt von der Humboldtallee bis zur Stadtgrenze Berlin) gefällt werden. Diese Maßnahme wurde wegen der Schädigung der bestehenden Lindenallee als weitgehend alternativlos dargestellt. Dies steht allerdings sowohl in Diskrepanz zu einem Vorgutachten von 2009, welches den Bäumen noch eine gute Prognose bescheinigt hatte, als auch zu einem Gutachten von 2016, das 70 Bäumen eine mittelfristige Funktionserfüllung bescheinigt, sowie auch Alternativen eines baumschonenden Straßenausbaus aufzeigt. Fünf Alleebäume waren bereits im Februar 2017 gefällt worden.

1. Wie kam die Entscheidung zustande, dass alle Bäume gefällt werden sollen, auch wenn das Gutachten vom September 2016 70 Bäumen eine mittelfristige Funktionserfüllung bescheinigt?

zu Frage 1: Nach den Aussagen des aktuellen Gutachtens vom 21.10.2016 bestehen für die genannten 70 Bäume folgende Reststandzeiten:

- Reststandzeit > 10 Jahre: 31 Bäume (Nordseite) und 36 Bäume (Südseite)

- Reststandzeit > 20 Jahre: 1 Baum (Nordseite) und 2 Bäume (Südseite)

Somit weisen lediglich 3 von 70 Bäumen eine Reststandzeit > 20 Jahre auf.

Das Gutachten stuft den vorhandenen Baumbestand insgesamt als eine lückige Allee ein, die sich in den nächsten 10 bis 20 Jahren soweit auflösen wird, dass sie nicht mehr als ein einheitliches Ensemble wahrgenommen werden kann. Es wird eingeschätzt, dass sich die Lindenbäume alle in ihrer Altersphase befinden und die Bäume älter als 80 – 100 Jahre sind. Die Vitalität ist bereits deutlich eingeschränkt (überwiegend Stagnationsphase, vereinzelt Resignationsphase). Der Zustand dieser Bäume wird überwiegend der Schadstufe 2 (mittelstark bis stark geschädigt) zugeordnet. Der Baumzustand hat sich im Vergleich zum Gutachten aus dem Jahr 2009 erheblich verschlechtert.

Als im Jahr 2009 mit der Vorplanung für den Ausbau der L 201 OD Falkensee, Spandauer Straße begonnen wurde, hatte u. a. der Erhalt der vorhandenen Allee als Planungsrahmenbedingung eine hohe Priorität. Bei dem zurzeit im Bau befindlichen 1. Bauabschnitt (Kreisverkehr bis Humboldtallee) der Spandauer Straße musste jedoch festgestellt werden, dass die bestehenden Bäume der nördlichen Baumreihe entgegen der ursprünglichen Absicht nicht erhalten werden konnten. Ihr Wurzelwerk hatte sich sehr stark nach Norden entwickelt. Für das im Rahmen der Ausbaumaßnahme erforderliche Setzen der Bordanlage der nördlichen Richtungsfahrbahn muss in das Wurzelwerk so stark eingegriffen werden, dass die Standsicherheit des jeweiligen Baumes gefährdet und seine Lebenserwartung erheblich verringert wird. Deshalb mussten mit Genehmigung der UNB die Bäume auf der nördlichen Seite der Spandauer Straße in diesem Bauabschnitt gefällt werden.

Bezüglich des 2. Bauabschnittes (Humboldtallee bis Stadtgrenze Berlin) besteht die Vermutung, dass sich das Wurzelwerk der nördlichen Baumreihe ebenfalls stark nach Norden entwickelt hat und diese somit gleichfalls gefällt werden müsste. Zurzeit werden jedoch durch einen Gutachter zusätzliche punktuelle Handschachtungen zur Erkundung der Wurzelbereiche durchgeführt, um möglichst fundierte Aussagen zur Erhaltungsmöglichkeit der Bäume zu erhalten.

Sollte ein Erhalt der Bäume auf der nördlichen Seite nicht möglich sein, könnten lediglich ca. 30 Bäume auf der südlichen Seite erhalten werden. Allerdings geht das o.g. Gutachten davon aus, dass diese Bäume, die sich unmittelbar neben der vorhandenen Fahrbahn befinden, durch die anstehenden Bauarbeiten unweigerlich beeinträchtigt werden. Daher ist von einer Verkürzung der Reststandzeit auszugehen.

Da in dem o.g. Gutachten eingeschätzt wird, dass sich die Allee in den nächsten 10 bis 20 Jahren auflösen wird, bietet die komplette Neubegründung einer nun geplanten dreireihigen Allee die Möglichkeit, eine zukünftig für viele Jahrzehnte vollständig erlebbare vitale Allee zu pflanzen. Zudem lässt sich der gesamte Straßenraum mit den notwendigen Abbiegestreifen nachhaltig und verkehrssicher gestalten. Der zurzeit bestehende hohe finanzielle und personelle Aufwand für die ständige Kontrolle des Zustandes der Bäume in Bezug auf die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume aufgrund der notwendigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit würde entfallen. Die Verkehrssicherheit des Straßenraums würde für alle Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Radfahrer und den motorisierter Verkehr deutlich erhöht.

Für den 1. Bauabschnitt werden bereits seit April 2017 die Neuanpflanzungen baubegleitend umgesetzt. Insgesamt werden 74 Linden und 3 Rotbuchen gepflanzt.

Für den 2. BA werden im Zuge der angedachten 3-reihigen Baumneuanpflanzung voraussichtlich 200 Linden gepflanzt.

2. Von den fünf Alleebäumen, die bereits gefällt wurden, war im Gutachten von 2016 nur ein Baum dringend zur Fällung empfohlen worden. Was waren die Gründe für die Fällung der anderen vier Bäume?

zu Frage 2: Die Bäume wurden aufgrund ihres äußerst schlechten Zustandes und aus Gründen der Verkehrssicherheit während der letzten Baumschau zur zeitnahen Fällung empfohlen.

Für die Fällung der genannten Bäume liegt eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde vom 14.11.2016 vor.

3. Wurden Planungen für eine alternative Streckenführung durchgeführt mit dem Ziel, die Allee zu erhalten? Wenn ja, wieso fiel die Entscheidung zugunsten einer Totalfällung aus? Wenn nein, warum wurde eine solche Planung nicht durchgeführt?

zu Frage 3: Siehe Antwort auf Frage 1.

4. Wurde das Votum für eine komplette Fällung abgegeben, um einem (oftmals kurzfristigen) Abstimmungsbedarf zwischen Landesbetrieb und Naturschutzbehörde zuvorzukommen?

5. Wollte der Landesbetrieb Straßenwesen so verhindern, dass es zu Bauverzögerungen kommt, weil eine Fällung innerhalb der Vegetationsperiode nicht erlaubt worden wäre?

zu Fragen 4 und 5: Die Annahmen sind nicht korrekt. Die Untere Naturschutzbehörde nahm an der Vorstellung des Ausbaukonzeptes am 06.03.2017 teil und unterstützt ausdrücklich eine komplette Neubegründung der Allee mit den dafür im Vorfeld notwendigen Fällungen. Die Vorstellung des Ausbaukonzepts stellte lediglich eine erste Abstimmung dar. Weitere Abstimmungen erfolgen vor bzw. im Genehmigungsverfahren.

6. Welche Akteure wurden an der Entscheidung beteiligt und wie fiel jeweils ihr Votum aus?

zu Frage 6: Die vorgesehene Fällung der Bäume und die anschließende Neuanpflanzung von 3 Baumreihen wird von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland, der Stadt Falkensee (Bauamt, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaft) empfohlen.

7. Wurden bereits Naturschutzverbände beteiligt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann werden die Naturschutzverbände beteiligt?

zu Frage 7: Die Beteiligung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgen.

8. Wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt mit dem Ziel, Hinweise auf Nist- und Lebensstätten geschützter Tierarten zu überprüfen?

zu Frage 8: Für die gefällten Bäume wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Eine weitere Prüfung wird im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens erfolgen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden Bestandteil der zur Genehmigung vorzulegenden Unterlagen sein. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen werden grundsätzlich bei Fällarbeiten berücksichtigt.