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Gentechnikfreie Regionen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Gentechnikfreie Regionen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 49 KB)

(Nr. 1085 -Sabine Niels) Über 70 Prozent der deutschen VerbraucherInnen wollen keine Gentechnik auf ihren Tellern. Gentechnikfreie Regionen auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtungserklärungen oder verbindlicher Beschlüsse von Bauernversammlungen sind derzeit die einzige Möglichkeit für Bauern und Bäuerinnen, sich auch mittel- und langfristig noch für eine garantiert gentechnikfreie Erzeugung entscheiden zu können. Die öffentlichkeitswirksamen Erfolge der ersten beiden Gentechnikfreien Regionen Warbel-Recknitz (Mecklenburg-Vorpommern) und Uckermark-Barnim (Brandenburg) waren Anfang 2004 die Initialzündung für viele Initiativen, sich zu engagieren und selbst Gentechnikfreie Regionen zu gründen. Mittlerweile gibt es in Deutschland 202 gentechnikfreie Regionen und Initiativen.

Eine Gentechnikfreie Region (GFR) ist ein Gebiet, in dem die EigentümerInnen, NutzerInnen und BewirtschafterInnen vor allem land- und forstwirtschaftlicher Flächen wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden. Darüber hinaus verpflichten sich einige GFR, auch im Bereich der Tierhaltung keine GVO-haltigen Futtermittel einzusetzen. Als Gentechnikfreie Regionen gelten sowohl Aktivitäten in kleinräumigen Gebieten (= Regionen innerhalb einer Gemeinde oder Gemarkung) als auch großflächige GFR, die mehrere Gemeinden, einen Landkreis oder einen Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum umfassen.

In meiner Anfrage zur Gentechnik in Brandenburg im Februar 2010 fragte ich die Landesregierung: „Wie wird die Landesregierung die gentechnikfreien Regionen in Brandenburg konkret entsprechend dem Koalitionsvertrag unterstützen?" Die Landesregierung antwortete darauf am 17.3.2010: "Die Landesregierung wird sich bemühen, vorhandene Finanzierungsinstrumente auf ihre Eignung zur Unterstützung bei der Organisation gentechnikfreier Regionen zu überprüfen. Die Landesregierung wird auch aktiv für die Gründung neuer und den Ausbau der vorhandenen Initiativen werben." (Kleine Anfrage 160 (Drs 5/430); Antwort der Landesregierung Drs 5/601).

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Was hat die Überprüfung der Finanzierung ergeben, welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, welche sind bis wann konkret geplant? Wie hat die Landesregierung die Gründung neuer und den Ausbau vorhandenen Initiativen aktiv beworben bzw. wie beabsichtigt sie in naher Zukunft für den Ausbau und Gründung gentechnikfreier Regionen zu werben?
2. Auf welcher Fläche (bitte in absoluten und relativen Zahlen zur gesamten Landwirtschaftsfläche) haben brandenburgische Landwirte im Rahmen von Selbstverpflichtungen freiwillig auf den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen verzichtet?
3. Welche gentechnikfreien Anbauregionen sind in Brandenburg bereits entstanden (bitte auflisten)?
4. Wie viele der Landwirtschaftsbetriebe (bitte in absoluten und relativen Zahlen an der Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe) haben sich gentechnikfreien Anbauregionen angeschlossen?
5. Wie sieht der prozentuale Anteil von gentechnikfreien Anbauregionen an der gesamtlandwirtschaftlichen Nutzfläche in den anderen Bundesländern und in Österreich aus?
6. Wie bewertet die Landesregierung die bestehenden gentechnikfreien Regionen? Teilt sie die Auffassung, dass diese Bewirtschaftungsform eine nachhaltige Landwirtschaft fördert und die betreffenden Regionen wirtschaftlich gestärkt werden?
7. Welchen rechtlichen Schutz genießen gentechnikfreie Regionen in Brandenburg? Welcher legislative Rahmen kann juristisch in Brandenburg für gentechnikfreie Regionen geschaffen werden, der den Anbauverzicht gentechnisch veränderter Pflanzen garantiert?
8. Aus welchen Gründen setzt sich die Landesregierung, trotz des bundesweit höchsten Anteils an biologisch bewirtschafteter Anbaufläche, nicht für eine Mitgliedschaft im „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ ein, so wie einige österreichische Bundesländer auch Mitglied wurden?
9. Gedenkt die Landesregierung, bei der Genehmigung von Freisetzungsversuchen von Produkten der Agro-Gentechnik Versuchsstandorte im Umfeld von landwirtschaftlicher Nutzfläche auszuschließen, welche durch Selbstverpflichtung der Landwirte bzw. auf Wunsch der Eigentümer gentechnikfrei betrieben oder durch den Biologischen Landbau genutzt werden?
10. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang wird Landwirten, die zur Vermarktung ihrer Ernteprodukte aus dem gentechnikfreien Anbau Zertifikate über die GVO-Freiheit bzw. Einhaltung der Grenzwerte vorlegen müssen, der entstehende Mehraufwand ersetzt? Wenn nicht, wieso findet eine derartige Kostenerstattung nicht statt, wo diese Landwirte diese Untersuchungen originär ja nicht verursachen?