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Genehmigungsverfahren Hühnerei-Produktion Wust

Kleine Anfrage „Genehmigungsverfahren Hühnerei-Produktion Wust“ herunterladen (PDF, 16 KB)

(Nr. 885 – Marie Luise von Halem) Zwischen Wust (Stadt Brandenburg) und Rietz (Gemeinde Kloster Lehnin) plant die Firma W. Naturei GmbH die Errichtung zweier Legehennenanlagen mit jeweils 30.000 Hühnern. Vor Ort regt sich erheblicher Widerstand gegen dieses Projekt. Es wurden bereits etwa 850 Unterschriften in der Region gesammelt. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner befürchten Geruchs- und Lärmbelästigung von der Anlage selber, aber auch den damit verbundenen Anliegerverkehr, Technisierung des Landschaftsbildes durch große Gebäude und weitgehende Umzäunung, Beeinträchtigungen der dort vorkommenden geschützten Stand- und Zugvögel (Neuntöter, Raubwürger, Heidelerchen, Feldlerchen, Grauammer, Wachtel, Rohrdommel, Schafstelzen, Baumpieper, Kranich, Saat-, Bläss- und Graugänse) sowie anderer heimischer Tierarten auf den zur Bebauung vorgesehenen und benachbarten Grünland- und Ackerflächen sowie angrenzenden Feuchtgebieten (Europäische Vogelschutzgebiete: Rietzer See und Mittlere Havelniederung) sowie einen erheblichen Nährstoffeintrag über den Luftweg aus den Ammoniakemissionen in diese. Des Weiteren wird sich um die Beeinträchtigung des Grundwassers durch das Ausbringung des Kots aus der Massentierhaltung auf landwirtschaftliche Flächen gesorgt, weil dieser i.d.R. hohe Konzentrationen von Nährstoffen enthält. Darüber hinaus ist man besorgt, dass nicht der neueste Stand der Technik insbesondere bei der Filtertechnik eingesetzt wird, der den derzeit größtmöglichen Schutz vor Ammoniak-, Keim- und Geruchsemissionen bietet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Verfahrensstand der Genehmigung durch das Landesumweltamt und ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Prüfung nach Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen, wenn nein warum nicht?
2. Welche Alternativstandorte werden im Planungsverfahren mit welchen Kriterien abgewogen und wie ist der diesbezügliche Sachstand?
3. Welche Auflagen gegenüber der Planung des Investors sind vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die Filtertechnik und inwiefern handelt es sich dabei um den neusten Stand der Technik?
4. Welche (darüber hinaus gehenden) Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung sind angedacht insbesondere in Hinblick auf Sicht- und Lärmschutz, Eingrünung der Anlage und Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt?
5. Wie sollen das Grundwasser und die angrenzenden Feuchtgebiete insbesondere vor Nährstoffeintrag geschützt werden?
6. Wie soll dem Problem der Ausbreitung von Vogelviren durch unmittelbar angrenzende Rastplätze für Zugvögel begegnet werden?
7. Liegen der Landesregierung Anträge auf Fördermittelgewährung für das Projekt vor? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welchen Fördergegenstand beziehen sich diese?
8. Wo und wie soll der in erheblichen Umfang anfallende Hühnerkot bodenverträglich entsorgt werden?
9. Inwiefern kann dem Betreiber aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes die Entsorgung des zu pelletierenden Hühnerkots mittels Verschwelung in einem Blockheizkraftwerk vorgeschrieben werden, wodurch neben Energie unbedenkliche Asche als wertvoller Dünger entsteht?
10. Inwiefern ist sichergestellt, dass die Dachneigung für die Solarenergienutzung optimal ausgerichtet wird, um den Flächenverbrauch doppelt nutzen zu können und damit den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen zu reduzieren?