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Genehmigung von zwei Legehennenanlagen in der Gemeinde Nordwestuckermark

Kleine Anfrage „Genehmigung von zwei Legehennenanlagen in der Gemeinde Nordwestuckermark“ herunterladen (PDF, 386 KB)

(Nr. 36 – Axel Vogel) Zwischen den Orten Zollchow und Sternhagen (Uckermark) haben die Baumaßnahmen für zwei Legehennenanlagen begonnen. Die in Bau befindlichen Anlagen liegen unmittelbar benachbart zwischen dem Sternhagener See und dem Unteruckersee in einer landschaftlich sehr reizvollen Umgebung mit hohem touristischem Potential. Die Antragsteller sind verheiratet, es wurden jeweils Anlagen für genau 39.990 Tiere beantragt, also genau 10 Tiere unter der Grenze für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Aktuell finden dort massive Erdarbeiten statt und es wird bereits eine massive Zaunanlage errichtet. Innerhalb der sich im Bau befindlichen Zaunanlage liegen mehrere gesetzlich geschützte Biotope in denen nach Bundesartenschutzverordnung streng und besonders geschützte Arten leben.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Distanz liegt zwischen den Einzäunungen der beiden Legehennenanlagen?
2. Wer ist als Eigentümer im Grundbuch für das Flurstück auf dem die beiden Anlagen gebaut werden sollen eingetragen?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass die beiden Anlagen in ihren Auswirkungen auf die Umwelt nicht gemeinsam veranschlagt werden?
4. An der Baustelle wurde auch auf Nachfrage von Bürgern hin kein zweites Bauschild angebracht. Wie lauten die vollständigen Angaben auf den beiden Bauschildern?
5. Haben beide Antragsteller beim Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Anlage beantragt? Falls Ja, in welcher Höhe wurden sie beantragt und bewilligt?
6. Werden die Bauantragsteller auch die Betreiber der Anlagen sein?
7. Haben die Betreiber die laut Tierschutzgesetz § 11 (3) und (8) notwendige Sachkunde zum Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken nachgewiesen? Falls Ja, wodurch?
8. Welches Management-Konzept oder Maßnahmenplan haben die Antragsteller vorgelegt um die erforderliche gleichmäßige Nutzung der Freilandauslaufflächen durch die Hühner zu gewährleisten?
9. Wie genau lief das Genehmigungsverfahren bisher ab und welche Genehmigungen wurden den beiden Antragstellern wann erteilt?
10. Warum wurden die anerkannten Naturschutzverbände nicht beteiligt?
11. Wie beurteilt die Landesregierung, dass sich innerhalb der für die Legehennen geplanten Auslauffläche Feldsölle befinden die Lebensraum zahlreicher geschützter Amphibienarten sind?
12. Offensichtlich soll die ca. 4 Kilometer lange Stahlgitterzaunanlage mit ca. 40 cm breiten Durchgrabeschutz aus Betongitterplatten und einem Öffnungsanteil von ca. 40% der Fläche ausgestattet werden. Wurde diese Versiegelungsfläche bei den Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt?
13. Welche Auslauffläche steht jedem Tier im Freiland zur Verfügung und wie groß ist die dafür erforderliche Distanz zwischen Zaun und nächster erreichbarer Stallöffnung? Bitte für die beiden Anlagen und alle Herden getrennt auswerten.
14. Bei der beantragten Bodenhaltung mit Freilandzugang wird entsprechend Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung § 13a (2) gefordert, dass nicht mehr als 6.000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden. Ist diese Forderung bei den beantragten Haltungen im Freilandauslauf umgesetzt?
15. Wie wird der Standort mit den zwei Stallanlagen tierseuchenrechtlich einge-stuft?
16. Wo wird der Hühnerdung fachgerecht zwischengelagert und auf welchen und wessen Flächen ausgebracht?