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Nachträgliche Änderungen bei UVP-pflichtigen Geflügelmastanlagen am Beispiel Groß Haßlow

Kleine Anfrage „Nachträgliche Änderungen bei UVP-pflichtigen Geflügelmastanlagen am Beispiel Groß Haßlow“ herunterladen (PDF, 207 KB)

(Nr. 70 – Michael Jungclaus und Benjamin Raschke) Bei der im Bau befindlichen Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow wurden nach Erteilung der Genehmigung durch das LUGV am 19.11.2012 Änderungen im Bewirtschaftungskonzept vorgenommen. Geplant ist eine Reduzierung der Tierzahl von 380.000 auf 328.000 bei gleichzeitiger Erhöhung des Mastgewichtes von 1,6 kg auf 2,6 kg. Somit ergibt sich trotz geringerer Tierplatzzahlen eine Erhöhung der „Fleischproduktion“ um etwa 40 Prozent. Neben der Umstellung von Kurz- auf Langmast im Splittingverfahren soll auch eine Halbierung der Reinigungszeiten (Stilllegungszeiten) vorgesehen sein. Es wird von deutlich erhöhten LKW-Transporten ausgegangen. Auch die jährlichen Emissionen, die von der Anlage ausgehen, werden vermutlich ansteigen. Bisher ist kein Einbau einer Abluftreinigungsanlage vorgesehen. Die Änderungen sollen ohne nochmaliges immissionsschutzrechtliches Verfahren und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nachträglich vom LUGV akzeptiert worden sein.

Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es im Fall der Hähnchenmastanlage Groß Haßlow zu den oben aufgeführten Änderungen ohne erneutes immissionsschutzrechtliches Verfahren gekommen ist?
2. Wurde für die geplanten Änderungen der Hähnchenmastanlage eine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG vorgenommen? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit bei nachträglichen Änderungen einer UVP-pflichtigen Geflügelmastanlage ein erneutes immissionsschutzrechtliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird? In wie weit werden neben den Tierplatzzahlen nach Anlage 1 UVPG auch das Mastendgewicht und die Stilllegungszeiten als Kriterium berücksichtigt? Wie ist die Erhöhung der Hähnchenmastproduktion um ca. 40 Prozent am Beispiel Groß Haßlow einzuordnen?
4. Aus welchen Gründen wurde im Rahmen der Genehmigung von November 2012 und der nachträglich erlaubten Erweiterung der
Hähnchenmastproduktion am Standort Groß Haßlow kein Einbau einer Abluftreinigungsanlage vorgesehen bzw. beauflagt?
5. Für welche weiteren Geflügelmastanlagen in Brandenburg war bisher eine UVP-Vollprüfung vorgeschrieben? Wie stellen sich für die jeweiligen Geflügelmastanlagen die beantragten und tatsächlich eingetretenen nachfolgenden Parameter gegenüberstellend dar?

  • Tierart
  • Größe (GVE)
  • Anzahl der Tiere pro Durchgang
  • Besatzdichte
  • Mastdauer (Kurz-, Lang- bzw. Splittingmast)
  • Anzahl der Mastdurchgänge pro Jahr
  • Mastendgewichte
  • Stilllegungszeiten/Servicezeiten pro Durchgang
  • Genehmigungsdatum bzw. Änderungszeitpunkte
  • Nach § 16 BImSchG genehmigte Änderungen (kurze Auflistung)
  • Nach § 15 BImSchG genehmigte Änderungen (kurze Auflistung)
  • Zeitpunkt ab Inbetriebnahme einer Abluftreinigungsanlage
  • Stickstoffemissionen pro Jahr