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Flughafenasylverfahren – Unterbringung auf dem Flughafengelände

Kleine Anfrage „Flughafenasylverfahren – Unterbringung auf dem Flughafengelände“ herunterladen (PDF, 12 KB)

(Nr. 1706 - Ursula Nonnemacher) Das Flughafenasylverfahren ist ein Schnellverfahren für einreisende Asylsuchende. In Schönefeld soll eine Einrichtung gebaut werden, um die Asylsuchenden auf dem Flughafengelände unterzubringen. Nach Presseberichten reisten bisher jährlich im Durchschnitt zwei Asylbewerber über den Flughafen Schönefeld ein. Für die Zukunft werde von 300 Fällen jährlich ausgegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit wie viel Fällen pro Jahr rechnet die Landesregierung für die Zukunft? Wie wurde die Zahl von 300 Fällen im Jahr errechnet?
2. Wie hoch sind die Kosten für den Bau des Gebäudes und die Einrichtung der Räumlichkeiten zur Durchführung des Flughafenverfahrens?
3. Welchen Anteil an diesen Kosten trägt das Land Brandenburg und aus welchem Etat wird dieser Anteil bestritten?
4. Wer trägt die Kosten für den laufenden Betrieb der Einrichtung?
5. Mit welchen Kosten pro Jahr rechnet die Landesregierung
a) für den Betrieb des Gebäudes (Einrichtung, Heiz- und Betriebskosten, Wachpersonal)
b) für die soziale und psychologische Betreuung der Schutzsuchenden und ihrer Kinder
c) für die rechtliche Beratung der Schutzsuchenden?
Aus welchem Etat werden die Kosten zu a) bis c) bestritten?
6. Wird es eine Ausschreibung für den Betrieb der Einrichtung geben? Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Firma wird die Versorgung und soziale Betreuung der Schutzsuchenden und ihrer Kinder übernehmen? Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage soll diese Firma Betreiber der Einrichtung werden?
8. Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Betreuung von traumatisierten Menschen, Kindern und Jugendlichen?